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Energiekrise

Ich habe eine Heizkostenabrechnung mit einem Nachzahlungsbetrag oder eine Erhöhung der monatlichen Heizkostenvorauszahlung erhalten. Was kann ich tun?

Ich beziehe derzeit Leistungen beim Jobcenter Stadt Aschaffenburg

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall umgehend nach Erhalt mit Ihren Unterlagen direkt an Ihre bekannte Leistungsabteilung im Jobcenter der Stadt Aschaffenburg.

Ich beziehe bereits Leistungen beim Amt für soziale Leistungen der Stadt Aschaffenburg

Bitte wenden Sie sich umgehend nach Erhalt mit Ihren Unterlagen an die Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen im Amt für soziale Leistungen.

Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch per Email unter amt-fuer-soziale-leistungen@aschaffenburg.de zusenden.

Ich beziehe bisher keine Leistungen. An wen kann ich mich wenden?

Von welchem Amt Sie finanzielle Unterstützung erhalten können, hängt von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab.

Bitte wenden Sie sich an das Amt für soziale Leistungen der Stadt Aschaffenburg,
wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:
- Ich bin mindestens 65 Jahre und 10 Monate alt.
- Ich bin jünger als 65 Jahre und 10 Monate, beziehe aber eine deutsche oder ausländische Altersrente.
- Ich bin jünger als 65 Jahre und 10 Monate, aber voll erwerbsgemindert.

Bitte beachten Sie, dass ein kompletter Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe gestellt werden muss, mit allen erforderlichen Unterlagen. Hierzu zählen unter anderem Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag, Nachweis der Personenstandsdaten und Krankenkassennachweis.
Die Anträge stehen online auf der Website der Stadt Aschaffenburg zur Verfügung. Nach telefonischer Rücksprache (06021 330 1450) können die Anträge auch per Post übersandt werden oder Vorsprachetermine vereinbart werden.

Bitte wenden Sie sich an das Jobcenter der Stadt Aschaffenburg, wenn Sie jünger als 65 Jahren und 10 Monate sind und keine der vorher genannten Voraussetzungen zutrifft
Bitte beachten Sie, dass ein kompletter Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt werden muss, mit allen erforderlichen Unterlagen. Hierzu zählen unter anderem ggf. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Mietvertrag, Nachweis der Personenstandsdaten und Krankenkassennachweis.

Erstkontakt Jobcenter der Stadt Aschaffenburg über zentrale Rufnummer 06021 390 800 zur Aufnahme der Daten und Versand der Antragsunterlagen.

Alternativ kann auch eine Antragstellung über Jobcenter.Digital erfolgen