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Energiekrise

Ich beziehe bereits Wohngeld. Bekomme ich auch eine Unterstützung?

Im August 2022 wurde bereits vom Amt für soziale Leistungen der Stadt Aschaffenburg, Abteilung Wohngeld, ein einmaliger pauschaler Heizkostenzuschuss ausbezahlt. Die Bundesregierung plant jetzt einen weiteren Heizkostenzuschuss.

Sie erhalten diese Zuschüsse automatisch; ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Diese Zuschüsse sind dazu gedacht, Sie bei der Begleichung eventueller Nachzahlungen aus der letzten Heizperiode und bei Heizkostenerhöhungen zu unterstützen.

Bei sehr stark gestiegenen monatlichen Heizkostenabschlägen kann es sinnvoll sein, sich über die Ansprüche auf Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) beim Jobcenter oder auf Sozialhilfe beim Amt für soziale Leistungen der Stadt Aschaffenburg (Altersrentenbezug, auf Dauer erwerbsgemindert) beraten zu lassen.
Nach aktuellem Wohngeldrecht werden die Heizkosten, bei der Berechnung des Wohngeldes nicht berücksichtigt. Bis zum Jahresende kann das Wohngeld deshalb auch nicht wegen höherer Heizkosten angepasst werden.

Bei hohen Nachzahlungen ist ergänzend zum Wohngeldbezug, eine einmalige Beihilfe im Rahmen des Arbeitslosengelds II (sog. Hartz IV) oder der Sozialhilfe (Altersrentenbezug, auf Dauer erwerbsgemindert) unter Umständen möglich. Diese muss bei den zuständigen Stellen spätestens in dem Monat beantragt werden, in dem die Rechnung bezahlt werden muss.