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Energiekrise

Informationen zu staatlichen Unterstützungen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe (Heizöl, Pellets und Flüssiggas)

Die angekündigte Leistung soll im Rahmen eines sog. „Härtefallfonds“ auf Antrag gewährt werden. Hierfür ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Eine Antragsstellung ist noch nicht möglich, da zunächst noch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen FS Bayern und dem Bund geschlossen werden muss. Hier gibt es weitere Informationen.

Bei der Stadtverwaltung gibt es demnach keine analogen oder digitalen Antragsformulare.