Inhalt
Beurkundungen - Anforderungen und notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen und Hinweise zu den einzelnen Beurkundungen, neben den gültigen Ausweisdokumenten:
Alle vorgeburtlichen Urkunden
Mutterpass
Alle Vaterschaftsanerkennungen / Zustimmungserklärung(en)
Sollte die Kindesmutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde oder ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren beim Familiengericht anhängig ist (Nachweis!).
Vaterschaftsanerkennung
voraussichtlicher Geburtstermin (nur vor Geburt)
Geburtsurkunde des Kindes bzw. Geburtsanzeige
Name und Geburtsdatum der Mutter
Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung
beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde des Kindes (nicht vor der Geburt)
Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (z. B. bei Minderjährigkeit des Vaters/ der Mutter des Kindes)
Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)
Sorgerechtserklärung
Geburtsurkunde des Kindes
Vaterschaftsanerkennung/-urteil
Erstfestlegung einer Unterhaltsverpflichtung bis 21. Lebensjahr des Kindes
Geburtsurkunde des Kindes
ggf. Vaterschaftsanerkennung/-urteil
Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages / Aufforderung vom Jugendamt, Rechtsanwalt oder Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt
Abänderung eines schon bestehenden Unterhaltstitels bis 21. Lebensjahr des Kindes
letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Vergleich, notarielle Vereinbarung)
Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages / Aufforderung vom Jugendamt, Rechtsanwalt oder Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt