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Jugendkriminalität
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Straffällig gewordene Jugendliche und ihre Familien bedürfen der professionellen Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes bietet Ihnen Beratung und Beistand in dieser besonderen Problemlage und vermittelt weiterführende Hilfen.
Stadt Aschaffenburg
Jugendamt
Zimmer 231
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1625
- Telefax:
- +49 6021 330 – 683
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist bei Verfahren gegen Jugendliche (14 – 17 Jahre) und Heranwachsende (18 – 20 Jahre) stets zugegen. Sie berät die Jungendlichen und deren Familien vor, während und nach dem Prozess. Sie erstellt Gutachten über die Persönlichkeit des/der jugendlichen Angeklagten, gibt Empfehlungen zur Anwendung des Strafrechts und macht gegebenenfalls Vorschläge hinsichtlich des Strafmaßes bzw. der anzuwendenden erzieherischen Maßnahme, deren Vollzug sie dann auch überwacht.
Stadt Aschaffenburg
Jugendamt
Zimmer 125
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1622
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- +49 6021 330 - 683
Täter-Opfer-Ausgleich
Außergerichtliche Konfliktlösung
Goldbacher Str. 39
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 2 91 35
- Telefax:
- 06021 29 15 0
- Email:
- TOA@hilfe-zur-selbsthilfe-ab.de
- Internet:
- http://www.hilfe-zur-selbsthilfe-ab.de