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Inhalt

Beurkundungen - Anforderungen und notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen und Hinweise zu den einzelnen Beurkundungen, neben den gültigen Ausweisdokumenten:

Alle vorgeburtlichen Urkunden

Mutterpass

Alle Vaterschaftsanerkennungen / Zustimmungserklärung(en)

Sollte die Kindesmutter noch verheiratet sein, kann die Vaterschaft nur beurkundet werden, wenn die Scheidung vor der Geburt des Kindes bei Gericht eingereicht wurde oder ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren beim Familiengericht anhängig ist (Nachweis!).

  

Vaterschaftsanerkennung

voraussichtlicher Geburtstermin (nur vor Geburt)

Geburtsurkunde des Kindes bzw. Geburtsanzeige

Name und Geburtsdatum der Mutter

 

Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung

beglaubigte Abschrift der Vaterschaftsanerkennung

Geburtsurkunde des Kindes (nicht vor der Geburt)

 

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (z. B. bei Minderjährigkeit des Vaters/ der Mutter des Kindes)

Nachweis über die gesetzliche Vertretung (z. B. Scheidungsurteil, Sorgeerklärung)

 

Sorgerechtserklärung

Geburtsurkunde des Kindes

Vaterschaftsanerkennung/-urteil

 

Erstfestlegung einer Unterhaltsverpflichtung bis 21. Lebensjahr des Kindes

Geburtsurkunde des Kindes

ggf. Vaterschaftsanerkennung/-urteil

Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages / Aufforderung vom Jugendamt, Rechtsanwalt oder Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt

 

Abänderung eines schon bestehenden Unterhaltstitels bis 21. Lebensjahr des Kindes

letzter Schuldtitel (Urkunde, Urteil, Vergleich, notarielle Vereinbarung)

Berechnung des zu beurkundenden Unterhaltsbetrages / Aufforderung vom Jugendamt, Rechtsanwalt oder Sorgeberechtigten, bei dem das Kind lebt