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Kindergartenbeiträge

Zuschüsse

Die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten, Hort/ Mittagsbetreuung und Tagespflege können vom Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Aschaffenburg auf Antrag übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

 

Dies ist dann der Fall, wenn Eltern und Kinder folgende Leistungen erhalten:

 

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) = Bürgergeld (alt: Arbeitslosengeld II)
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel es Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) = Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung/ Sozialhilfe
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

Erhalten Eltern und Kinder keine der genannten Leistungen und die Eltern verfügen trotzdem nur über ein geringes Einkommen, kann im Einzelfall eine Berechnung über die Feststellung der zumutbaren Belastung, entsprechende den §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Zwölften Buches erfolgen. Daraus errechnet sich dann ggf. ein Zuschussbedarf, der bis zu 100% betragen kann.

 

Für eine Übernahme von Beiträgen muss ein Antrag gestellt werden.

 

Folgende Unterlagen werden benötigt:

 

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Buchungsbestätigung der Einrichtung
  • Kopie des Bescheids/ der Bescheide (vollständige Bescheide-alle Seiten!):
    • Bürgergeld
    • Sozialhilfe
    • Asylbewerberleistungen
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld

Erhalten Sie keine der genannten Leistungen, melden Sie sich bitte im Amt für Kinder, Jugend und Familie um zu klären, welche Unterlagen für eine Einkommensberechnung benötigt werden.

Die Datenschutzhinweise sind für Ihre Unterlagen bestimmt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie beim Jugendamt

 

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Tel.: 06021/330-1645 oder -1647

Elternbeitragszuschuss@aschaffenburg.de