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Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (w/m/d) im Amtsgerichtsbezirk Aschaffenburg – Alzenau gesucht

Welche Anforderungen muss ich als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer mitbringen?

  • Ab dem 01.01.2023 müssen die Bewerber und Bewerberinnen ein Registrierungs- und Zulassungsverfahren durchlaufen und umfangreiche Fachkenntnisse, die sog. Sachkunde nachweisen. Ihre berufliche Ausbildung kann dabei berücksichtigt werden.
  • Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen sind von dem Nachweis der Sachkunde befreit.
  • Sie werden von den Betreuungsgerichten bestellt, nachdem die jeweilige Stammbehörde (Betreuungsstelle des Landkreises oder der Stadt Aschaffenburg) sie als Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin formell zugelassen hat.
  • Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen über z.B. Betreuungs- oder Sozialrecht, Psychiatrie, Psychologie, Medizin usw., sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten.
  • Auch persönliche Kompetenzen, werden für die professionelle Betreuungsführung benötigt: Organisationstalent, Methodenkompetenz, Zuverlässigkeit, Frustrationstoleranz, Durchsetzungsvermögen und Empathiefähigkeit.
  • Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Fähigkeit und Bereitschaft andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen. Seit der Reformierung des Betreuungsgesetzes ab dem 01.01.2023 rückt die Selbstbestimmung und die Wünsche der Betreuten Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der Betreuung.
  • Bei der Auswahl der o.g. Kriterien orientieren sich die Betreuungsstellen des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg an den Empfehlungen für Betreuungsbehörden bei der Betreuerauswahl der BAGüS, Stand 01/2017.