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Finanzielle Hilfen & Notlagen
Veränderungen im Leben wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder Scheidung bringen die Betroffenen oftmals in eine finanzielle Notlage. Auch andere Ursachen wie niedriges Einkommen oder Rente haben eine schwierige Lebenssituation zur Folge. Hier erhalten Sie eine Übersicht der finanziellen Hilfen.
Neben der Gewährung der Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und der Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II - Bürgergeld) werden auch die Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind.
Bei der Stadt Aschaffenburg gelten ab 1. Januar 2024 folgende Mietobergrenzen:
Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder |
Wohnungsgröße bis zu |
Zahl der Wohnräume |
Richtwerte Bruttokaltmiete |
1 |
50 m² |
1 bis 2 |
540 € |
2 |
65 m² |
2 bis 3 |
655 € |
3 |
75 m² |
bis 3 |
779 € |
4 |
90 m² |
bis 4 |
908 € |
5 |
105 m² |
bis 5 |
1.038 € |
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied |
15 m² |
|
125 € |
Die Mietobergrenze ist für Bruttokaltmieten (= Nettokaltmiete inklusive kalte Betriebskosten) zugrunde zu legen. Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert nach dem bundesweiten Heizkostenspiegel berücksichtigt.
Für Wohnraum der energetisch saniert wurde oder durch einen energieeffizienten Neubau entstanden ist, gelten höhere Mietobergrenzen. Damit soll auch Leistungsberechtigten klimagerechtes Wohnen ermöglicht werden.
Wohnraum mit einem Endenergiebedarf von rund 100 KWh pro Quadratmeter Gebäudefläche und Jahr gelten noch als energetisch gut modernisiert. Als Nachweis, dass der Wohnraum auch diese Kriterien erfüllt, muss der Energieausweis gemäß der Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. Oktober 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (Bundesanzeiger vom 03.12.2020) vorgelegt werden.
Bei der Stadt Aschaffenburg gelten für Energie sparenden Wohnraum ab 01.01.2024 folgende Richtwerte:
Anzahl der zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder |
Wohnungsgröße bis zu |
Zahl der Wohnräume |
Richtwerte Bruttokaltmiete |
1 |
50 m² |
1 bis 2 |
561€ |
2 |
65 m² |
2 bis 3 |
682 € |
3 |
75 m² |
bis 3 |
812 € |
4 |
90 m² |
bis 4 |
946 € |
5 |
105 m² |
bis 5 |
1.081 € |
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied |
15 m² |
|
130 € |
Die Mietobergrenze ist für Bruttokaltmieten (= Nettokaltmiete inklusive kalte Betriebskosten) zugrunde zu legen. Heizungs- und Warmwasserkosten werden gesondert nach dem bundesweiten Heizkostenspiegel berücksichtigt.