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Inhalt

Häufigste Fragen FAQ

Welche Unterlagen muss ich zusätzlich zum Antrag vorlegen?

 

  • Was muss ich vorlegen, wenn ich zur Miete wohne (Mietzuschuss)?
    • Mietvertrag
    • Letzte Mietänderung oder aktuelle Mietbescheinigung des Vermieters
    • Nachweis Mietzahlung (z.B. Kontoauszug)
    • Betriebskostenabrechnung

 

  • Was muss ich vorlegen, wenn ich im Eigentum wohne (Lastenzuschuss)?
    • Grundbuchauszug
    • Kaufvertrag, Erbschein oder Schenkungsvertrag
    • Wohnflächenberechnung
    • Darlehensverträge
    • Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
    • Grundsteuerbescheid
    • Aktueller Nachweis der Tilgung der Zinsen (z.B. Kontoauszug)
    • Nachweis der Verwalterkosten (bei Eigentumswohnungen)
    • Nachweis aus Erträgen der Vermietung einzelner Gebäudeteile

 

  • Was muss ich vorlegen, wenn ich in einer Wohngemeinschaft wohne?
    • Ausgefüllter Fragebogen ergänzende Angaben über eine Wohngemeinschaft
    • Untermietvertrag
    • Hauptmietvertrag oder Mietbescheinigung des Vermieters
    • Nachweis über die Untermietzahlung (z.B. Kontoauszug)
    • Nachweis über die Hauptmietzahlung, wenn der Antragsteller Hauptmieter ist (z.B. Kontoauszug)
    • Nachweis über den Eingang der Untermietzahlungen, wenn der Antragsteller Hauptmieter ist (z.B. Kontoauszug)

 

  • Was muss ich als Arbeitnehmer/in vorlegen?
    • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (Seit Beginn, falls die Beschäftigungsdauer geringer als drei Monate ist)
    • Arbeitsvertrag, wenn noch keine Lohn-/Gehaltsabrechnung vorliegt
    • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers über die letzten zwölf Monate (Seit Beginn, falls die Beschäftigungsdauer geringer als zwölf Monate ist)
    • Nachweis bei Abfindungen und Einmalzahlungen

 

  • Was muss ich als geringfügig Beschäftigte/r, oder als Arbeiter in einem Minijob vorlegen?
    • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (Seit Beginn, falls die Beschäftigungsdauer geringer als drei Monate ist)
    • Arbeitsvertrag, wenn noch keine Lohn-/Gehaltsabrechnung vorliegt
    • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers über die letzten zwölf Monate (Seit Beginn, falls die Beschäftigungsdauer geringer als zwölf Monate ist)

 

  • Was muss ich als Selbstständige/r vorlegen?
    • Ausgefülltes Schreiben „Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitglieds mit selbstständiger Tätigkeit“ (Schreiben hier verlinken)
    • Ausgefülltes Schreiben „Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitglieds zu seiner selbstständigen Tätigkeit“ (Schreiben hier verlinken)
    • Gewerbeanmeldung
    • Letzter erteilter Einkommensteuerbescheid
    • Letzte beim Finanzamt eingereichte Einkommensteuererklärung
    • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung oder Einnahmenüberschussrechnung (nicht Gewinn- und Verlustrechnung)
    • Bescheid über Coronahilfen

 

  • Was muss ich als Rentner/in oder Pensionär/in vorlegen?
    • Renten-/Pensionsbescheid (brutto erforderlich)
    • Bescheid über Zusatz- und Betriebsrente
    • Nachweis über Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld)
    • Nachweis über die Zahlung der Krankenversicherung (nicht erforderlich bei Renten der Deutschen Rentenversicherung) 
    • Nachweis über ausländischer Renten
    • Nachweis bei Abfindungen und Einmalzahlungen

 

 

  • Was muss ich als Auszubildender/Azubi vorlegen?
    • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (auch Ablehnungsbescheid)
    • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (Seit Beginn, falls die Beschäftigungsdauer geringer als drei Monate ist)
    • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers über die letzten zwölf Monate (Seit Beginn, falls die Beschäftigungsdauer geringer als zwölf Monate ist)
    • Ausbildungsvertrag

 

  • Was muss ich als Student vorlegen?
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Bescheid über BAföG (auch Ablehnungsbescheid)
    • Nachweis über ein Stipendium
    • Kreditvertrag mit Kontoauszug

 

  • Was muss ich vorlegen, wenn ich Sozialleistungen beziehe, oder beantragt habe?
    • Bescheid der Agentur für Arbeit über Arbeitslosengeld I (SGB III)
    • Bescheid des Jobcenters über Arbeitslosengeld II (SGBII)
    • Bescheid des Sozialamtes über Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII)
    • Bescheid des Sozialamtes über Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
    • Bescheid über Familiengeld
    • Bescheid über Krankengeld
    • Bescheid über Elterngeld
    • Bescheid über Übergangsgeld
    • Bescheid über Mutterschaftsgeld
    • Bescheid über Kindergeld/Kinderzuschlag

 

  • Was muss ich vorlegen, wenn ich Unterhaltsleistungen zahle, oder erhalte?
    • Gerichtliche oder außergerichtliche Vereinbarungen zum Unterhalt
    • Nachweis über die Zahlung des Unterhaltes (z.B. Kontoauszug)
    • Bescheid über Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes

 

  • Was muss ich vorlegen, wenn ich Einnahmen durch Zinsen/Prämien/Bonus oder Kapitalanlagen habe?
    • Jahreszinsbescheinigung des Vorjahres von allen Banken, Bausparkassen und Lebensversicherungen
    • Nachweis über Finanzstatus
    • Ausgefüllter Fragebogen „Auskunft über die Vermögensverhältnisse“

 

  • Was muss ich als Schwerbehinderte/r, oder Pflegegeldbezieher/in vorlegen?
    • Schwerbehindertenausweis
    • Nachweis über Pflegegeld oder Pflegegrad (z.B. Schreiben der Krankenkasse)

 

  • Was muss ich für die Kinder in meinem Haushalt vorlegen?
    • Schulbescheinigung für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre
    • Immatrikulationsbescheinigung für Studenten
    • Bescheid über BAföG (auch Ablehnungsbescheid)
    • Ausbildungsvertrag
    • Lohn-/Gehaltsabrechnung oder Verdienstbescheinigung, sofern ein Kind Einnahmen hat
    • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (auch Ablehnungsbescheid)
    • Nachweis über Kindergeld/Kinderzuschlag (z.B. Kontoauszüge)
    • Nachweis über die Kosten der Kinderbetreuung

 

  • Was muss ich als Nicht-EU Bürger vorlegen?
    • Aufenthaltstitel

 

  • Was muss ich vorlegen, wenn ich noch eine andere Wohnung besitze?
    • Wohngeldnegativbescheinigung für die andere Wohnung

 

  • Was ist der automatisierte Datenabgleich?

 

Im Wohngeldgesetz wurde der automatisierte Datenabgleich eingeführt (§33 Wohngeldgesetz). Dies bedeutet, dass alle Angaben zu Einkünften der Haushaltsmitglieder an eine zentrale Datenstelle gemeldet werden. Diese ist mit anderen Stellen wie z.B. dem Bundeszentralamt für Steuern, der Deutschen Post AG, dem Träger der Rentenversicherung usw. vernetzt. Die von uns gemeldeten Daten werden abgeglichen und schließlich wieder an uns zurückgesandt. Von der Wohngeldbehörde erfolgt dann die Überprüfung, ob die im Antrag gemachten Angaben mit den Angaben des Datenabgleiches übereinstimmen. Sollte es zu Abweichungen kommen, wird der Sachverhalt erneut geprüft und ggf. zu Unrecht erhaltenes Wohngeld zurückgefordert. Falsche Angaben können mit einem Bußgeld/ einer Strafanzeige geahndet werden.