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Inhalt

Gefährdetenhilfe/ Obdachlosigkeit

Hilfen bei Wohnungsnotfällen

Vermeidung von Wohnungslosigkeit

Für Einzelpersonen, die obdachlos sind oder von Obdachlosigkeit bedroht sind, bieten wir im Rahmen der Sozialhilfe sozialpädagogische Hilfe und Unterstützung an. Diese Unterstützung beinhaltet:

Beratung

  • Betreuungs- und Integrationsangebote
  • Hilfe- und Lebensplanung
  • Kontaktaufbau zu Behörden
  • Vermittlung an Fachberatungsstellen der freien Wohlfahrtspflege

Liegt eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug (Mietrückstand) vor oder gibt es bereits einen Räumungstitel, vereinbaren Sie bitte sofort einen Termin mit der Beratungsstelle unter Hinweis auf die konkrete Situation. In der Beratung wird geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist und was ggf. dagegen getan werden kann. Nehmen Sie die Beratung auch dann in Anspruch, wenn schon ein gerichtliches Verfahren anhängig ist bzw. ein Urteil vorliegt, sofern Sie nicht anwaltlich vertreten werden.

 


 

Hilfen für Wohnungslose

Die Stadt Aschaffenburg ist als Sicherheitsbehörde verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dazu gehört auch die Bereitstellung einer städtischen Notunterkunft bei Wohnungsverlust. Zu diesem Zweck verfügt die Stadt Aschaffenburg über das Übergangswohnheim für Obdachlose.

Wenn Sie wegen einer fristlosen Kündigung oder einer Räumungsklage ohne Aussicht auf Wohnraum von Obdachlosigkeit bedroht sind, sollten Sie sich frühzeitig an die Beratungsstelle im Amt für soziale Leistungen wenden. Denn auch die Suche von geeignetem Wohnraum benötigt einige Zeit und kann oft nicht sofort geregelt werden.

Die Stadt Aschaffenburg kann nur dann Unterstützung anbieten, wenn jemand in Aschaffenburg von Obdachlosigkeit bedroht wird oder obdachlos wird. Ansonsten ist die Stadt oder Gemeinde zuständig, in der die bisherige Wohnung der oder des Betroffenen liegt.

  • Einzelpersonen werden in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht, eigene Möbel können deshalb nicht mitgebracht werden.
  • Für Familien steht eine einfache Wohnung bereit. Die Mitnahme von eigenem Mobiliar ist begrenzt und nur nach Absprache möglich.
Adresse

    Hilfen bei Wohnungsnotfällen

  • Vermeidung von Wohnungslosigkeit
    Zimmer 135
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 1755
    Telefon:
    06021 330 1445
    Telefax:
    06021 330 628
  • Städtische Übergangswohnheime

  • Übergangswohnheim für Wohnungslose
    Bayreuther Str. 8
    63743 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 98 06 91
    Telefax:
    06021 4 49 78 69