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Hilfe in anderen Lebenslagen
Die Hilfe in anderen Lebenslagen fasst eine Reihe von einzelnen Hilfen zusammen, die nicht durch einen gemeinsamen Grundgedanken gekennzeichnet sind, die aber in der Praxis in engem Zusammenhang mit anderen Hilfearten stehen.
Dies sind die
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII)
- Altenhilfe (§ 71 SGB XII)
- Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII)
- Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)