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Inhalt

Behindertenfahrdienst

Der Behindertenfahrdienst soll schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Er fährt Sie zu Besuchen bei Verwandten und Freunden, zu Veranstaltungen, zum Einkaufen und zu Behörden. Der Bezirk Unterfranken übernimmt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen in begrenztem Umfang die Kosten dieser Fahrten. Erforderlich ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG und B oder aG und H. Eine gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.

Adresse
  • Stadt Aschaffenburg
    Amt für soziale Leistungen
    Zimmer 137
    Dalbergstr. 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 1453
    Telefax:
    06021 330 628