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Erbfolge, Testament

Um sicherzustellen, dass Ihr Nachlass in die richtigen Hände kommt, empfiehlt es sich es sich, ein Testament aufzusetzen. So können Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden.

Das öffentliche Testament ist die sicherste Variante, allerdings fallen hier oft beträchtliche Gebühren an. Ein Notar verfasst das Testament entsprechend Ihren Wünschen. Dabei informiert er Sie über die Konsequenzen Ihrer Verfügungen. Da der Notar das Testament beim Amtsgericht hinterlegt, können keine Unklarheiten darüber entstehen, ob überhaupt ein Testament existiert, ob es echt ist und wie es zu verstehen ist.

Beim eigenhändigen Testament fallen keine Kosten an. Allerdings müssen Sie hier das Testament selbst verfassen und dabei unbedingt einige Formalien beachten. So muss der handschriftliche Text mit Ort und Datum versehen sein und Ihre Unterschrift mit Ihrem Vor- und Familiennamen tragen. Auch wenn Sie das Testament zu Hause aufbewahren können, empfiehlt sich eine Hinterlegung beim Amtsgericht, für die nur eine geringe Gebühr zu entrichten ist.

Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament verfassen, das für den Tod beider Ehegatten gilt. Dies ist in öffentlicher oder eigenhändiger Form möglich. Wenn der eine Ehepartner das Testament eigenhändig verfasst und unterschreibt, genügt die Mitunterschrift des Ehegatten.

Aus steuerlichen Gründen kann es empfehlenswert sein, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten den Begünstigten zukommen zu lassen. Genauere Informationen über die zu beachtenden Richtlinien, sowie Hilfe bei allen Fragen zu Erbfolge und Testament erhalten Sie bei Steuerberatern und Notaren.