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Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung. Mit ihr können Sie festlegen, wie Sie ärztlich behandelt werden wollen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, bewusste Entscheidungen zu treffen. Sind Sie dann tatsächlich nicht mehr in der Lage, sich entsprechend zu äußern, können Angehörige oder betreuende Personen mit Hilfe der Patientenverfügung auf Ihre Wünsche hinsichtlich der Behandlung eingehen.

Empfehlenswert ist es, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Die bevollmächtigten Personen können dann für Ihren Willen eintreten, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Für die Formulierung einer Patientenverfügung gibt es mittlerweile viele Muster von entsprechenden Institutionen und Verbänden. Auch bei der Betreuungsstelle der Stadt Aschaffenburg können Sie Informationsmaterial erhalten. Daneben ist es sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügung mit einem Arzt Ihres Vertrauens zu besprechen. Eine umfassende, allerdings kostenpflichtige rechtliche Betreuung erhalten Sie auch durch Rechtsanwälte und Notare.

Auskünfte erteilen Ihnen auch Ihr Hausarzt oder die Betreuungsstelle der Stadt Aschaffenburg.

Adresse
  • Stadt Aschaffenburg
    Amt für soziale Leistungen
    Zimmer 258
    Dalbergstr. 15
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 1461
    Telefax:
    06021 330 794