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Inhalt

Heilpraktiker

Zur Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis, bzw. Approbation als Arzt, bedarf es nach dem Heilpraktikerrecht verschiedener Voraussetzungen.

Die Heilpraktikererlaubnis darf nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Einzige Ausnahme hiervon ist die Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie und der Physiotherapie.

Voraussetzungen
  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Mind. abgeschlossene Volksschulbildung
  • Zuverlässigkeit
  • Gesundheitliche Berufseignung

Nachweis im Rahmen einer Überprüfung durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt

Ablauf

Termine für die Antragstellung sind:

  • 31.12. für die Überprüfung im März
  • 30.06. für die Überprüfung im Oktober

Der Antrag zur Überprüfung nach § 1 Heilpraktikergesetz ist bei der Wohnsitzgemeinde bzw. dem Ort der künftigen heilkundlichen Tätigkeit zu stellen.

Unterlagen

Nachfolgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. nachzureichen:

  • Formloser Antrag, aus dem hervorgehen muss, ob und ggf. bei welcher Behörde bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde;
  • Lebenslauf;- Geburts- oder Abstammungsurkunde;
  • Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde;
  • Ärztliches Attest/Zeugnis, das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein darf und aus dem hervorgehen muss, dass der/die Antragsteller/in körperlich und geistig zum/zur Heilpraktiker/in geeignet ist;
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „O“), das bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein darf;
  • Angaben über den zur Zeit ausgeübten Beruf, bzw. die berufliche Tätigkeit

 

Die Überprüfung (schriftlich und mündlich) findet beim Landratsamt Würzburg - Gesundheitsamt - statt.

Kosten

Für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis werden in der Regel Gebühren in Höhe von 300,- Euro erhoben.

Adresse

    Weitere Auskünfte erhalten Sie hier

  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Erlaubnispflichtige Gewerbe; Gaststätten; Apotheken; Heilpraktiker; Märkte; Messen; Kampfhunde, gefährliche Tiere
    Zimmer 203
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1310
    Telefax:
    06021 330 - 624
    Email: