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Afrikanische Schweinepest - ASP Untersuchungsanträge
In Hessen wurden bei einem verendeten Wildschwein festgestellt, dass es an afrikanischer Schweinepest erkrankt war. Um die Weiterverbreitung der für Hausschweine ansteckenden Krankheit zu verhindern, werden in Bayern nun besondere Vorsichtsmaßnahmen angeordnet.
Die Schweinepest betrifft Haus- und Wildschweine und verläuft fast immer tödlich. Es gibt keine Möglichkeit, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Für Menschen und andere Tierarten ist die Krankheit nicht ansteckend oder gefährlich. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über Futter oder kontaminierte Gegenstände wie Kleidung und Schuhe durch den Menschen übertragen werden.
Die Stadt Aschaffenburg ordnet in der ab 22. Juni geltenden Allgemeinverfügung unter anderem an, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein (Fallwild und Unfallwild) und krankheitsauffällig erlegte Wildschwein unverzüglich unter Angabe des Fund- oder Erlege-Ortes (wenn möglich mit GPS-Daten) dem Veterinäramt des Landratsamtes Aschaffenburg gemeldet werden muss. Von jedem gesund erlegten Wildschwein muss eine Blutprobe entnommen werden, die ebenfalls an das Veterinäramt weitergegeben werden muss.
Untersuchungsanträge:
- Antrag Stadt Aschaffenburg (PDF | 685 KB)
- Antrag Landkreis Aschaffenburg (PDF | 686 KB)
- Infos zur Schweinepest vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Infos vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Allgemeinverfügung der Stadt Aschaffenburg