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Inhalt

Ladenschlussgesetz

Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen

  • an Sonn- und Feiertagen,
  • montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr,
  • am 24.12., wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6.00 Uhr und ab 14.00 Uhr

geschlossen sein.

Bäckereien dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z.B. Tankstellen, Apotheken), auf bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Kur- und Erholungsorte, ländliche Gebiete, Personenbahnhöfe, Flughäfen) oder bestimmte Waren (z.B. Konditor- und Backwaren, Milcherzeugnisse) abgestellt sind.

Adresse

    Weitere Auskünfte erhalten Sie von

  • Stadt Aschaffenburg
    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
    Sachgebietsleitung
    Zimmer 206
    Wermbachstr. 30
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330 - 1725
    Telefax:
    06021 330 - 624
    Email: