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Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
Der gewerbsmäßige Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele i.S.d. § 33c Abs. 1 S. 1 GewO oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, ist erlaubnispflichtig.
Bei den Spielgeräten i.S.d. § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO handelt es sich um Gewinnspielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die Möglichkeit eines Gewinnes bieten (Geldspielautomaten).
§ 33d GewO betrifft Geschicklichkeitsspiele (keine Glücksspiele), also Spiele, bei denen die Entscheidung über Gewinn oder Verlust nicht vom Zufall, sondern von den körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Spielers abhängt.
Während die Aufstellung von Spielgeräten i.S.d. § 33c und § 33d GewO zusätzlich nach diesen Vorschriften erlaubnispflichtig ist, bedürfen die weiter in § 33i GewO genannten Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeit keiner eigenständigen Erlaubnis.
Mit dem Begriff "ähnliches Unternehmen" in § 33i GewO werden in erster Linie sog. Spielkasinos umfasst, in denen in der Regel andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit i.S.d § 33d GewO gespielt werden.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
- Geeignetheit der Räume
- Unbedenklichkeit des Betriebes
Fristen
Bearbeitungsdauer ca. 2 - 3 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
- Baugenehmigung
- Grundrissplan der Gesamtfläche
- ausgefülltes Antragsformular
Kosten
Für die Erteilung der Spielhallenerlaubnis werden in der Regel Gebühren in Höhe von 1000 € erhoben.
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt
Erlaubnispflichtige Gewerbe; Gaststätten; Apotheken; Heilpraktiker; Märkte; Messen; Kampfhunde, gefährliche Tiere
Andrea Straub
Zimmer 203
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330 - 1310
- Telefax:
- 06021 330 - 624
- Email:
- andrea.straub@aschaffenburg.de