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Hilfe für Geflüchete

Infos zum Kulturpass

Kulturpass

Sie erhalten einen Kulturpass, wenn Sie

  • in Aschaffenburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und
  • Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II/SGB XII) von der Stadt Aschaffenburg, dem Jobcenter Stadt Aschaffenburg oder dem Bezirk Unterfranken beziehen
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen oder
  • als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem vorgelegten Bescheid. Der Kulturpass wird mit Lichtbild und längstens für 3 Jahre ausgestellt. Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.

Als Kulturpass-Inhaber*in erhalten Sie bei vielen Aschaffenburger Kultureinrichtungen, bei den Verkehrsbetrieben und bei ausgewählten Apotheken Vergünstigungen.

Den Kulturpass können Sie im Bürgerbüro beantragen.

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