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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen Sie, um eine Immobilie in einzelne voneinander getrennte Wohneinheiten mit jeweils eigenem Zugang aufzuteilen. Ausgestellt wird die Bescheinigung durch die Baubehörde.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen die Abgeschlossenheitsbescheinigung für die Aufteilung ihrer Immobilie in Eigentumswohnungen. Innerhalb eines Gebäudes erfolgt die bauliche Trennung durch die Decken und Wände der jeweiligen Wohnung (Abgeschlossenheit). Jede als abgeschlossen geltende Wohneinheit muss über einen eigenen abschließbaren Zugang, eine Küche und ein Badezimmer verfügen.

Räume außerhalb eines abgeschlossenen Bereichs, wie z. B. Speicher- oder Kellerräume und dauerhaft markierte Garagenstellplätze, können von der Abgeschlossenheitsbescheinigung miteinbezogen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass diese eindeutig der abgeschlossenen Wohneinheit zugeordnet werden können. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung weist also nach, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren.

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in einem Gebäude nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Teileigentum umgewandelt werden sollen.

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.

Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen und baulich ausreichend getrennt sind.

Im Aufteilungsplan sind die Räume jedes Sondereigentums eindeutig zu kennzeichnen.

Zuständig ist das Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Rechtliche Grundlagen:
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Adresse

    Kontakt

  • Stadt Aschaffenburg
    Bauordnungsamt
    Wohnungsbauförderung; Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
    Zimmer S1-101

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1250
    Telefax:
    +49 6021 330 - 629