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Inhalt

Checkliste für Bauanträge

Hinweise für Planvorlageberechtigte und Bauherren zur Einreichung eines Baugesuchs nach Art. 61 – 66 Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)

 

Wenn die Bauantragsunterlagen nicht vollständig eingereicht werden, erfolgt keine Bearbeitung bzw. das Baugesuch kann zurückgegeben werden!


Bauantrag – Vordrucke nach 3.05 (Bauantragsvordrucke) BayBO

Verwenden Sie die eingeführten Formulare, achten Sie auf Vollständigkeit.

 

Lageplan (§ 7 BauVorlV)

Fügen Sie einen amtlichen Lageplan (M 1:1000) mit Nachbarauszug, beglaubigt vom Staatlichen Vermessungsamt, ohne Eintragung, max. ½ Jahr alt, dem Antrag bei.

In der Kopie des o.g. Lageplanes ist das geplante Gebäude, die fehlenden Gebäude sowie die Baugrenzen einzutragen und zu vermaßen.

Ein Auszug aus dem Bebauungsplan ist beizulegen (eine Kopie ist beim Stadtplanungsamt erhältlich).

 

Bauzeichnungen (§ 8 BauVorlV)

Fertigen Sie Grundrisse von allen Geschossen einschließlich nicht ausgebautem Dachraum und Spitzboden.

In den Ansichten und Schnitten ist das geplante und das vorhandene Gelände entlang der Hauskante mit Höhenangabe und der Bezugshöhe (NN oder festgelegte Höhen) einzuzeichnen. Einmal ist ein Grundriss, z.B. Unter- oder Erdgeschoss mit Grundstücksgrenzen, Geländehöhen, Abstandsflächen und Baugrenzen/Baulinie darzustellen.

In den Grundrissen, Ansichten und im Lageplan ist die vorhandene Nachbarbebauung maßstäblich darzustellen.

Es ist grundsätzlich ein Freiflächengestaltungsplan mit Darstellung der Grünflächen, befestigten Flächen, evtl. Kinderspielplatz, Kfz-Stellplätzen und Mülltonnenstandplatz vorzulegen (evtl. Grünplan gemäß Bebauungsplan). Ebenfalls ist das Straßenbegleitgrün mit Straßenlampen darzustellen.

Legen Sie separate Entwässerungspläne mit Lageplan in zweifacher Ausfertigung bei. Die Leitungen sind im Grundriss und Schnitt bis zum städtischen Kanal darzustellen. Bei Abscheideranlagen ist die Berechnung der Abscheideranlage beizufügen.

Die Bauzeichnungen sind farbig anzulegen (§ 8 Abs. 4 und Anlage 1 BauVorlV)

 

Baubeschreibung – Vordrucke nach 3.05 (Bauantragsvordrucke) BayBO und § 9 BauVorlV

Berechnen Sie den umbauten Raum sowie die Wohn- und Nutzfläche (bei Um- oder Anbauten alt und neu).

Berechnungen der Grund- und Geschossflächen sind grundsätzlich nachprüfbar aufzustellen (bei Um- oder Anbauten alt und neu).

Der Vollgeschossnachweis für das Dach- oder Untergeschoss ist beizulegen.

Bei gewerblichen Gebäuden ist zwingend eine separate ausführliche Betriebsbeschreibung über die Art der auszuführenden Arbeiten, die Art und Menge des Lagergutes sowie die zu verwendenden Stoffe bzw. Materialien vorzulegen.

 

Anmerkungen zum Bauherren und zu den Nachbarn

Die Bauvorlagen sind zweifach einzureichen. Sie sind vom Bauherren und von einem planvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu unterzeichnen. Den Nachbarn müssen die amtlichen Lagepläne und die Bauzeichungen zur Unterschrift vorgelegt werden (Art. 64 Abs. 4 und Art. 66 BayBO).

Sind mehrere Personen Bauherr oder Nachbar (z.B. Eheleute, Erbengemeinschaften, Wohnungseigentumsgemeinschaften), müssen die Lagepläne und die Baupläne – wenn keine Vollmacht als Vertreter vorliegt – von jeder Person unterschrieben sein. Die beteiligten Nachbarn (mindestens alle, die direkt an das Grundstück angrenzen) sind in das Antragsformular einzutragen.

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