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Inhalt

Hochwasserschutz

Die Abteilung Gewässerschutz ist, als Teil der Neubauabteilung des Tiefbauamtes, für den Gewässerschutz sowohl an den Fließgewässern III. Ordnung (kleinere Bäche, Wasserläufe und Gräben sowie Seen, Teiche und andere Stillgewässer) wie auch den Grundwasserschutz (Industrieüberwachung, Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen) zuständig. Schwerpunkte der Arbeit sind die Reinhaltung dieser Gewässer, der ökologische Zustand der Gewässer sowie der Hochwasserschutz (ein in letzter Zeit, insbesondere an den Bächen Dörnbach, Gailbach und Hensbach, sehr aktuelles Thema).

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Bayrische Wassergesetz setzen hier einen eindeutigen Rahmen. Sämtliche Gewässerbenutzungen, die über den eng gezogenen Rahmen des Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauches hinausgehen, insbesondere der Um- und Ausbau eines Gewässers, sind genehmigungspflichtig. Gleiches gilt für die Nutzung des Grundwassers. Grundsätzlich sind nachteilige Veränderungen der Gewässereigenschaften zu vermeiden.

Sollten Sie Vorhaben planen, die vorhandene Gewässer bzw. das Grundwasser tangieren, bitten wir Sie, diese Vorhaben vor der Realisierung mit der Stadt Aschaffenburg abzustimmen. Dies auch unter dem Aspekt dass ungenehmigte Um- und Ausbauten an Gewässern nicht nachträglich genehmigt werden können und in der Regel zwangsläufig beseitigt werden müssen.