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Wohnungsbauförderung und Finanzierungshilfen

Einfamilienhaus am Rosensee

Foto: Bruno Geißel, Stadt Aschaffenburg

Die Chancen für den Erwerb von Wohneigentum sind derzeit besonders gut. Das aktuelle Zinsniveau mit günstigen Kreditzinsen für Wohnbaufinanzierer sowie relativ stabile Bau- und Immobilienpreise sorgen für einen idealen Einstieg. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen vor allem für Familien mit Kindern und mittleren Einkommen attraktive öffentliche Fördermittel aus der Wohnungsbauförderung zur Verfügung. Der Staat setzt hier momentan wieder einige Impulse zum Ausbau der Wohnungsbauförderung.

Finanzierungsbausteine

Die goldene Finanzierungsregel besagt, dass eine sichere Immobilienfinanzierung zu je einem Drittel aus Eigenkapital, Bankdarlehen und Bausparmitteln bestehen soll. Je nach individueller Situation sind auch Finanzierungen mit weniger Eigenkapital möglich. Der Staat unterstützt den Bauherrn durch öffentliche Fördermittel.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist das Fundament Ihres Eigenheimes. Noch bevor es an das eigentliche Finanzierungskonzept geht, sollten Sie alle vorhandenen Reserven bis auf eine Rücklage für Notfälle "flüssig machen" und in die Finanzierung einsetzen, um einen möglichst hohen Eigenkapitalanteil zu erreichen. Dadurch zahlen Sie später weniger Zins- und Tilgungsleistungen. Zum Eigenkapital zählen beispielsweise Sparguthaben, Bausparguthaben, Festgelder, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien usw..

Wie Eigenkapital sind Darlehen oder Schenkungen von Verwandten zu betrachten. Vielleicht unterstützt Sie auch Ihr Arbeitgeber mit einem zinslosen oder zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehen.

Diese Mittel tragen ebenfalls dazu bei, den monatlichen Aufwand für Zins und Tilgung zu senken. Neben den eigenen Geldmitteln können auch bauliche Eigenleistungen angesetzt werden. Kalkulieren Sie hier jedoch nüchtern und konzentrieren Sie sich auf die Arbeiten, die Sie handwerklich beherrschen. Sie sollten sich jedoch nicht anhand möglicherweise einzusparender Handwerkerlöhne "reich rechnen", denn das hat bei der Gesamtfinanzierung meist fatale Folgen. Bedenken Sie, dass das Baumaterial in jedem Fall bezahlt werden muss.

Bankdarlehen

Ein wichtiger Bestandteil bei der Baufinanzierung ist in der Regel ein langfristiges Darlehen einer Sparkasse oder Bank, dessen Konditionen sich nach dem Zinsniveau am Kapitalmarkt richten. Sofern das Bankdarlehen nicht mehr als etwa 50 Prozent der Gesamtkosten beträgt, handelt es sich um eine Finanzierung im erststelligen Beleihungsrahmen und man spricht von einem Realkredit. Dieser wird durch ein Grundpfandrecht im Grundbuch an erster Rangstelle dinglich gesichert. Weitere Kredite werden nachrangig eingetragen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten, etwa in Form von nachrangigen Darlehen. Selbstverständlich ist dabei eine Kombination mit unterschiedlichen Bausteinen, wie Bausparverträgen, Lebensversicherungen, öffentlichen Mitteln und sonstigen Darlehen, möglich.

Bausparmittel

Ein weiteres bedeutendes Finanzierungselement stellen die Bausparmittel dar. Es lohnt sich, möglichst frühzeitig mindestens einen Bausparvertrag abzuschließen und regelmäßig zu besparen. Denn damit verfügen Sie später, wenn Sie bauen oder ein Eigenheim kaufen wollen, über einen zuteilungsreifen Bausparvertrag, den Sie in die Gesamtfinanzierung einsetzen können. Ein Vorteil des Bausparens besteht in der sicheren Kalkulationsgrundlage durch den günstigen Festzinssatz, der sich während der gesamten Laufzeit auch bei wesentlich höheren Kapitalmarktzinsen nicht verändern kann. Zudem hat der Bausparvertrag den Vorteil einer schnellen Rückzahlung kombiniert mit erheblichen Sonderzahlungsmöglichkeiten.

Lebensversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Einsatz einer Kapitallebensversicherung zur Tilgung sinnvoll. Das Konzept ist einfach: Sie nehmen ein Darlehen bei einer Sparkasse, Bank oder Versicherungsgesellschaft auf, das nur verzinst, aber nicht getilgt wird. Gleichzeitig zahlen sie für Ihre Lebensversicherung die vereinbarten Beiträge. Sobald die Versicherungspolice dann fällig ist, wird das Darlehen in einer Summe zurückgezahlt. Interessant kann eine solche Konstruktion insbesondere bei vermieteten Immobilien sein, wenn die Darlehenszinsen steuerlich geltend gemacht werden, wogegen der Ertrag aus der Versicherung möglicherweise steuerfrei bleibt (Altverträge).

Es ist sehr hilfreich, sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, welche konkreten Bedürfnisse Sie haben. So wichtig Ihnen ein eigenes Heim auch sein mag, es sollte immer ein ausreichender finanzieller Spielraum für eine individuelle Lebensgestaltung verbleiben.

Wohnungsbauförderung

Die Errichtung oder der Erwerb eines Eigenheims können in folgenden Programmen in unterschiedlicher Weise gefördert werden. Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Beginn Ihres Vorhabens bei der Stadt Aschaffenburg - Wohnungsbauförderung -, einer Sparkasse, Bank oder auch bei Bauträgern über die für Sie in Betracht kommenden Fördermittel informieren und die entsprechenden Anträge stellen. Bitte beachten Sie, dass eine Auftragserteilung oder eine Bestellung bei vielen Programmen bereits als Vorhabensbeginn gesehen wird.

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Der Freistaat Bayern gewährt über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) im Bayerischen Wohnungsbauprogramm unter anderem befristet zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse für den Bau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von

  • Einfamilienhäusern,
  • Zweifamilienhäusern (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) und
  • Eigentumswohnungen.

Die Eigenwohnraumförderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist an Einkommensgrenzen gebunden, deren Höhe von der Zusammensetzung des zu fördernden Haushalts abhängt und die höher sind, als allgemein vermutet wird.

Die Höhe des Darlehens orientiert sich außerdem im Einzelfall an dem Einkommen der Familie, der Größe des Familienheimes bzw. der Eigentumswohnung und der Belastung, die mit der Finanzierung verbunden ist. Die Fördermittel können in der Höhe bewilligt werden, die zur Erreichung einer dauerhaft tragbaren Belastung erforderlich ist. Haushalte mit Kindern erhalten zudem einen einmaligen Zuschuss je Kind, das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist. Die knappen Mittel reichen meist nicht aus, um alle Antragsteller berücksichtigen zu können. Daher richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben auch nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.

 Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) fördert außerdem im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm mit Unterstützung des Freistaats Bayern und der KfW Förderbank den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum in der Form von

  • Einfamilienhäusern,
  • Zweifamilienhäusern (nur die für den Antragsteller vorgesehene Wohnung) und
  • Eigentumswohnungen

durch ein gegenüber dem Kapitalmarkt zinsverbilligtes Darlehen. Die Eigenwohnraumförderung im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm ist ebenfalls an Einkommensgrenzen gebunden. Dieses Darlehen wie auch das Darlehen aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm wird nachrangig im Grundbuch abgesichert.

Bei der persönlichen Vorsprache im Bauordnungsamt der Stadt Aschaffenburg, Sachgebiet Wohnungswesen, sollten unbedingt unter anderem folgende Unterlagen vorgelegt werden: Angaben zum Objekt (Grundstücksgröße, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer, Kaufpreiskosten), Einkommensnachweise (Bruttojahreseinkommen und monatliche Nettoeinkommen) und eine Aufstellung des Eigenkapitals.

Weitere Informationen und den aktuellen Zinssatz des Darlehens aus dem Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm bzw. dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm erhalten Sie auch im Internet unter www.bayernlabo.de und www.stmb.bayern.de.

Förderprogramm der Stadt Aschaffenburg

Die Stadt Aschaffenburg fördert daneben den Wohnungsbau / Wohnungskauf etc. mit Zuschüssen für Familien mit Kindern und Familien mit behinderten Kindern.

Der Baukostenzuschuss beträgt pro im Haushalt lebendem Kind, für welches auch Kindergeld bezogen wird, derzeit bis zu 4.000 Euro (einmalig). Die Antragsberechtigung besteht nur innerhalb der nach den sozialen Wohnungsbauförderbestimmungen bestimmten Einkommens- und Fördergrenzen und den städtischen Förderbestimmungen.

Der Baukostenzuschuss ist vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der Stadt Aschaffenburg - Bauordnungsamt, Sachgebiet Wohnungswesen -, zu beantragen. Hier werden Sie auch vor Antragstellung beraten. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Mittel begrenzt sind und sich deshalb Förderungseinschränkungen ergeben können.

KfW-Wohnungseigentumsprogramm

Die bundeseigene KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt über die Hausbanken der Bauherren Baudarlehen in verschiedenen Variationen. Näheres ist auch unter www.kfw.de zu finden.

Zuschüsse

Von verschiedener Seite können auch für unterschiedliche Sonderbauteile Zuschüsse gewährt werden. Als Beispiele können hier Solarkollektoren, Solarthermie, Biomassenanlagen, Kleinwasserkraftwerke, Wärmepumpen und anderes genannt werden. Näheres unter www.bafa.de, www.kfw.de und www.aschaffenburg.de/energie.

Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Der Staat fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Da die Mittel nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Als bauliche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht:

- der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen,

- der Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer,

- die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung.

Förderfähig sind die Gesamtkosten der baulichen Maßnahme. Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 % erhoben, der bei der Auszahlung einbehalten wird. Die Belegungsbindung beträgt fünf Jahre.

Die Fördermittel sind bei der Stadt Aschaffenburg - Bauordnungsamt, Sachgebiet Wohnungswesen - nach telefonischer Terminabsprache unter 06021 / 330 1250 zu beantragen. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte und Hilfe bei der Antragstellung.

Absicherung Ihrer Immobilie

Denken Sie auch an die Absicherung Ihrer Immobilie. Für Ihre eigenen vier Wände investieren Sie viel Zeit und Geld. Umso wichtiger ist es, sich vor den finanziellen Folgen möglicher Risiken abzusichern. Als Immobilienbesitzer muss man sich auch der Gefahren, die dem eigenen Heim drohen, bewusst sein. Ein Feuer- oder ein Rohrbruchschaden, Schäden durch Sturm oder Einbruch - das kostet oft viel Geld. Auch die persönliche Absicherung der Familie bei Krankheit oder Unfall muss bedacht werden. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an Versicherungsunternehmen, Sparkassen oder Banken.

Grundsätzliches:

Im Internet ist nur eine begrenzte Information über die gesetzlichen Regelungen möglich. Bei weiteren Auskünften und Informationen wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in im Bauordnungsamt und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen konkreten Informationstermin. Bei der persönlichen Vorsprache sollten unbedingt unter anderem folgende Unterlagen vorgelegt werden:

Angaben zum Objekt (Lage, Größe in m², m³, Anzahl der Zimmer, Kaufpreiskosten, ggf. Modernisierungskosten, Eigentumsverhältnisse, Einkommensnachweise – Bruttojahreseinkommen (sämtliche Einkünfte), monatliches Nettoeinkommen).

Adresse

    Kontakt

  • Bauordnungsamt
    Wohnungsbauförderung; Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG
    Zimmer S1-101

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1250
    Telefax:
    +49 6021 330 - 629

Die Fördermittel sind bei der Stadt Aschaffenburg - Bauordnungsamt - Sachgebiet Wohnungswesen - nach telefonischer Terminabsprache zu beantragen. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte und Hilfe bei der Antragstellung.