Direktsprung:

Sie befinden sich hier: Startseite, Bürger in Aschaffenburg, Planen, Bauen & Wohnen, Stadtplanung, FAQ Neubau einer Slipanlage im Stadtgebiet von Aschaffenburg

Inhalt

FAQ Neubau einer Slipanlage im Stadtgebiet von Aschaffenburg

Ist die Slipanage am Floßhafen nicht ausreichend?

Die Rampe am Floßhafen wurde nie als Slipanlage angelegt, sondern stammt noch aus der ursprünglichen Nutzung zum Verladen von geflößtem Holz und verlief ursprünglich parallel zum Ufer. Erst als der Floßhafen zum Bootshafen wurde, hat man hier die Rampe umgebaut und eine 90 Grad-Kurve angelegt,  um Boote ins Wasser lassen zu können.
Durch die Kurvenführung der Rampe entspricht die Anlage jedoch nicht der Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW) des Bundesverkehrsministeriums. Hiernach muss die Rampe gerade auf einer Länge von mindestens 12 Meter verlaufen. Kurven oder Versprünge sind unzulässig.
Weiterhin ist die Wassertiefe nicht ausreichend. Nach der Richtlinie muss am Fuß der Rampe mindestens eine Wassertiefe von 1,50 Metern gewährleistet werden. Die Tiefe liegt dort aber deutlich unter einem Meter.
Daher ist der Standort am Floßhafen nicht ohne einen Umbau als Slipanlage geeignet. Zur Gewährleistung der Wassertiefe müsste im Floßhafen regelmäßig ausgebaggert werden. Neben den Umbaukosten würden so auch hohe Unterhaltungskosten anfallen.

Auf Grund der Lage im Floßhafen ist der Standort für Rettungseinsätze nicht geeignet. Zur Vermeidung von Wellenschlag gegen die dort liegenden Boote besteht hier zwingend eine Langsamfahrzone, für Rettungsboote ist das ungeeignet, denn sie köönen so die Hilfsfristen nicht einhalten.