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FAQ Neubau einer Slipanlage im Stadtgebiet von Aschaffenburg

Kann ein Nutzungsentgelt für die Nutzung durch die Freizeitschifffahrt erhoben werden?

Die Einrichtung und der Betrieb einer Schrankenanlage und eines Bezahlsystems ist gemessen an den zu erwartenden Nutzungsvorgängen durch die Freizeitschifffahrt völlig unwirtschaftlich.
Die Erhebung eines Nutzungsentgelts für die Freizeitschifffahrt ist jedoch grundsätzlich denkbar, insbesondere, wenn hierdurch die Besorgnis einer starken Frequentierung durch die Freizeitschifffahrt zerstreut werden kann.