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FAQ Neubau einer Slipanlage im Stadtgebiet von Aschaffenburg

Der Standort Ebertbrücke ist auf Grund der Lage weniger von Hochwasser beeinflusst. Warum ist das relevant?

Die Feuerwehr Aschaffenburg ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im Stadtgebiet Aschaffenburg verpflichtet. Dies trifft auch für Brände und Hilfeleistungen auf der Bundeswasserstraße Main sowie dem Bayernhafen zu.
Das BayFwG unterscheidet bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht nach besonderen Umständen (z.B. Schnee, Glätte, Hitze, Hochwasser etc.); vielmehr sind die Pflichtaufgaben immer zu gewährleisten. Für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung auf der Bundeswasserstraße Main sowie im Bayernhafen ist der Einsatz unseres Mehrzweckbootes der Feuerwehr zwingend erforderlich. Folglich muss auch bei Hochwasser der Einsatz des Mehrzweckbootes möglich sein. Dafür wird eine Booteinlassstelle benötigt, die auch bei Hochwasser nutzbar ist. Die aktuelle Bestandssituation wurde bislang nur toleriert, weil keine andere Lösungsmöglichkeit gegeben war. Das ist unter Berücksichtigung der vorliegenden Planungsvarianten nun anders. Im Hinblick auf ein mögliches Organisationsverschulden sind daher alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine bestmögliche Lösung zu etablieren.