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Sanierungsberatung Obernau

Der Bereich um die Hauptstraße im Stadtteil Obernau ist in der Denkmalliste als Ensemble ausgewiesen, zudem befinden sich hier mehrere denkmalgeschützte Gebäude.

In diesem Bereich sind in den letzten Jahren vermehr Leerstände zu bemerken. Es handelt sich dabei nicht nur um kleinere Nebengebäude, sondern auch um große Scheunen und Wohnhäuser. Der Bauzustand vieler Gebäude ist schlecht. Die überwiegende Zahl der Wohnhäuser und Scheunen entstammt noch der Zeit zwischen dem späten 16. und dem frühen 19. Jahrhundert.

Die Stadt Aschaffenburg hat dies zum Anlass genommen, den gesamten historischen Ortskern mit angrenzenden älteren Baugebieten als „Sanierungsgebiet“ auszuweisen. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ wurde am 29.03.2019 rechtsverbindlich. Dies ermöglicht es, dass Maßnahmen im öffentlichen Interesse von Bund und Freistaat Bayern aus Mitteln des Sanierungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert werden können.

Grundlage für die Ausweisung als Sanierungsgebiet bilden die „Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept (VU/IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner - vom 09.05.2018, aktualisiert am 23.01.2019.

Der Erfolg einer solchen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme hängt aber nicht alleine von den Aktivitäten der öffentlichen Hand ab. Einen wesentlichen Beitrag leisten die privaten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, deren Initiativen ebenso wichtig sind wie die Maßnahmen der Stadt.

Im Sanierungsgebiet befinden sich Gebäude, die noch sanierungsbedürftig sind. Die Stadt Aschaffenburg hat hohes Interesse daran, dass leerstehende Wohnungen künftig wieder genutzt werden und alte, das Ortsbild prägende, Bebauung erhalten und renoviert wird. Dadurch ist es möglich, kurzfristig dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, der Zersiedlung der Landschaft durch Ausweisung von Bauland auf der „grünen Wiese“ entgegenzuwirken und das historische Ortsbild zu bewahren.

Eigentümerinnen und Eigentümern von solchen sanierungsbedürftigen oder (teilweise) leerstehenden Anwesen bietet die Stadt eine Beratung hinsichtlich der weiteren baulichen Entwicklung an.

Die Stadt Aschaffenburg hat hierfür ein „Kommunales Programm der Stadt Aschaffenburg zur Sanierungsberatung im Bereich des Sanierungsgebietes „Ortskern Obernau“ im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt““ aufgelegt. Danach können sich Eigentümerinnen und Eigentümern von einem freien Architekturbüro über Möglichkeiten einer Sanierung - insbesondere unter dem Aspekt eine Wiedernutzbarmachung und ggf. Neuerrichtung von Wohnraum - beraten lassen. Die Kosten hierfür übernimmt die Stadt Aschaffenburg, wofür Bund und Land finanzielle Zuschüsse gewähren. Der Umfang der Beratung ist abhängig von Größe und Zustand der vorhandenen Bausubstanz. Details sind den Richtlinien zu entnehmen.

Von der Stadt wurde ein externes Büro mit der Beratung beauftragt. Die Prüfung, in welchem Umfang eine Beratungsleistung übernommen wird, erfolgt zunächst durch die Stadt Aschaffenburg - Stadtplanungsamt. Die Stadt Aschaffenburg stellt dann auch den Kontakt zu dem beauftragten Büro her.

Sollten Sie an einer Beratungsleistung interessiert sein, nutzen Sie bitte das Antragsformular das Sie hier im Internet finden.