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Altlasten

In Aschaffenburg werden seit Mai 1992 Altlasten systematisch erfasst und bearbeitet. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Altstandorte (Betriebsstandorte) und im geringen Umfang um Altablagerungen (Deponien).

 

Grundlage für die Bearbeitung bilden das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) mit der hierzu ergangenen Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), und das ergänzende Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG).

 

Systematische Altlastenbearbeitung in Bayern

Die Bearbeitung von Untergrundverunreinigungen durch Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen wird schrittweise nach folgendem mehrstufigen Prozess durchgeführt.

  • Erfassung und Erhebung
  • Historische Erkundung
  • Orientierende Untersuchung
  • Detailuntersuchung
  • Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung
  • Sanierung
  • Entlassung

Die ersten drei Schritte sind im Rahmen der Amtsermittlung durchzuführen. Hierzu sind von Seiten der Behörden die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen. Das Ziel der verschiedenen Untersuchungsschritte ist jeweils die Bestätigung oder der Ausschluss eines Gefahrenverdachts.

Bleibt nach der orientierenden Untersuchung der Anfangsverdacht für eine Altlast bestehen, schließt sich im nächsten Schritt eine Detailuntersuchung an. Hierbei wechselt die Zuständigkeit auf den Verursacher oder den Verantwortlichen, der die weiteren Schritte zur Gefahrenabwehr in die Hand nehmen muss.

Ergibt die Gefährdungsabschätzung einen Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr, so sind vom Verursacher bzw. dem Verantwortlichen weitere Maßnahmen durchzuführen. Dazu zählen Sanierungsuntersuchungen mit anschließenden Sanierungsplanungen.

Die Sanierung einer Altlast umfasst die Durchführung aller notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Schadensbeseitigung sowie deren Erfolgskontrolle einschließlich einer Überwachung. Das Ziel ist, durch Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen verursachte Verunreinigungen so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen mehr davon ausgehen.

Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der zunehmenden Verknappung von Bauland ist das so genannte Flächenrecycling und damit die Bewältigung der Altlastenproblematik immer wichtiger.

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Informationen des Altlastenkatasters der Stadt Aschaffenburg unterliegen im Einzelfall gemäß dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dem Datenschutz. Aus diesem Grund ist die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers vor einer Informationsweitergabe zu prüfen.
Für die Bearbeitung einer Anfrage sind ein Lageplan mit Straße, Hausnummer und/oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer sowie die Einverständniserklärung des Eigentümers zur Weitergabe von grundstücksbezogenen Informationen erforderlich.
Für Auskünfte aus dem Altlastenkataster fallen, gegebenenfalls nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Bayern, Gebühren an:

Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster erhalten Sie im Stadtplanungsamt.

Auskunft aus dem Altlastenkataster