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Gehwegparken in Aschaffenburg

Sachlage

Das Parken von Kraftfahrzeugen auf dem Gehweg ist in der bestehenden Straßenverkehrsordnung grundsätzlich nicht gestattet. Es sei denn, es ist aktiv durch eine Beschilderung angeordnet. Das Parken auf Gehwegen ohne Erlaubnis (d.h. ohne Beschilderung) ist leider bundesweit eine gängige Praxis der letzten Jahrzehnte.

Mittlerweile hat ein Umdenken stattgefunden.  So wird insbesondere im städtischen Bereich dem Umweltverbund mit Fuß-, Rad- und Busverkehr eine zunehmend höhere Bedeutung eingeräumt. Denn nur diese Verkehrsarten sind umweltfreundlich und stadtverträglich und haben deutlich weniger oder keine schädlichen Lärm- und Geruchsemissionen. Zudem haben Autos einen sehr viel höheren Flächenbedarf. Eine ausreichende Flächenverfügbarkeit ist in städtischen Bereichen nicht aber nicht gegeben. Dies wurde in den letzten Jahren dadurch verstärkt, dass die Anzahl der im Laufe der Jahre immer weiter zunimmt. Zudem sind insbesondere Pkw wesentlich breiter geworden, dies schränkt den verbleibenden Verkehrsraum zusätzlich ein. Insbesondere der Buslinienbetrieb, Entsorgungsfahrzeuge und auch große Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr haben Probleme mit der Parkpraxis und dürfen nicht durch parkende Kraftfahrzeuge eingeschränkt werden.

Aus diesen Gründen muss der bisherigen Praxis des Gehwegparkens Einhalt geboten werden. Denn das Gehwegparken bewirkt zunehmend große Einschränkungen insbesondere für den Fußverkehr. In Anbetracht einer zunehmenden Anzahl älterer sowie mobilitätseingeschränkter Menschen mit Rollstuhl oder Rollator verstärkt sich die Problemlage. Aber auch Eltern mit Kinderwagen, Kinder auf dem Fahrrad bis acht Jahren haben berechtigte Ansprüche auf frei nutzbare Gehwege und die Möglichkeit, nebeneinander zu laufen oder einander passieren zu können. Durch eine Neuregelung des Parkraumes werden deshalb vor allem schwächere und schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer profitieren.

 Foto mit einem auf dem Gehweg parkenden Auto

(Foto: Jörn Büttner, Stadt Aschaffenburg)

Beschlusslage im Stadtrat

Am 16.01.2024 wurde im Stadtrat das Thema „Gehwegparken“ im Planungs- und Verkehrssenat behandelt. Die detaillierte Beschlussvorlage ist hier einsehbar.

Im Ergebnis der Besprechung soll das Gehwegparken in Aschaffenburg zukünftig nur noch gestattet werden, wenn die Restgehwegbreite mindestens 1,80 m beträgt. Dieser Wert ergibt sich aus den rechtlichen Grundlagen und weiteren Richtlinien zur Gestaltung von Straßenräumen.

 Skizze mit der Darstellung des Begegnungsverkehrs zweier Rollstühle inklusiver Vermaßung der benötigten Breite.

Skizze Wegbreite (Quelle: Leitfaden Barrierefreies Bauen)

Gesamtstädtisches Konzept für Aschaffenburg

Die Verwaltung hatte sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2024 ein gesamtstädtisches Konzept vorzulegen. Aus diesem ging hervor,
 

  • an welchen Straßen Gehwegparken bereits legal durch Verkehrszeichen 315 eingeführt ist,
  • wo es bisher nicht erlaubt ist, aber trotzdem praktiziert wird,
  • welche Breiten die Gehwege in den jeweiligen betroffenen Abschnitten haben, und
  • ob die verfügbaren Restgehwegbreiten der Stadtratsvorgabe von 1,80 m entsprechen.
     

Am 03.12.2024 wurden die Bestandsaufnahme und das Konzept im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Die Beschlussvorlage ist hier einzusehen.
 

Aufbauend auf der Bestandsaufnahme ergibt sich unterschiedlich großer Handlungsbedarf und damit auch eine Priorisierung zur Neuregelung des Parkraumes. Die Verwaltung hat zunächst 10 erste Straßenzüge benannt, welche dann sukzessive planerisch bearbeitet und nach den genannten Aspekten und Vorgaben angepasst werden sollen.

 

Am 11.03.2025 wurden die Vorplanungen für die ersten fünf Straßenabschnitte dem Planungs- und Verkehrssenat präsentiert. Die Beschlussvorlage ist hier einsehbar

Die Vorplanungen zu den einzelnen Straßenabschnitten sind nachfolgend aufgeführt und einzusehen:

•    Müllerstraße / Burchardtstraße (Damm)
•    Glattbacher Straße (Damm)
•    Rotwasserstraße / Gailbacher Straße (Schweinheim)
•    Bergstraße (Schweinheim)
•    Rotäckerstraße (Schweinheim)

Anwohnerbeteiligung

Die Planung wird durch Öffentlichkeitsarbeit, Anliegerinformationen und Vor-Ort-Terminen begleitet. Die Stadtverwaltung ist bestrebt, in einer Abwägung das bestmögliche Ergebnis für alle Verkehrsteilnehmer zu realisieren, lokal angepasste Kompromisse zu finden und nur noch Parkflächen auszuweisen, welche den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung entsprechen.

Die Anliegergespräche sowie die damit verbundenen weiteren Abstimmungen für die fünf ausgewählten Straßenabschnitte werden nach den Osterferien bis zu den Sommerferien 2025 stattfinden.

Die Stadtverwaltung wird danach über die Ergebnisse im Planungs- und Verkehrssenat berichten und jeweils Empfehlungen zur Neuordnung der Parksituation in den behandelten Abschnitten einbringen.