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Neuigkeiten

 Foto der Hanauer Straße stadtauswärts (von Höhe Kolpingstraße aus gesehen)

(Foto: Stadtplanungsamt)

 Foto der Hanauer Straße stadtauswärts (von Höhe Leinwanderstraße aus gesehen)

(Foto: Stadtplanungsamt)

Aufhebung der Radwege - Benutzungspflicht in der Weißenburger und Hanauer Straße zwischen Duccastraße und Maximilianstraße

Der Stadtrat hat für den Radverkehr stadtauswärts in der Weißenburger und Hanauer Straße zwischen Duccastraße und Maximilianstraße

1.    die Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht und
2.    die Entfernung des Trennstriches auf dem getrennten Geh- und Radweg

beschlossen. Die Umsetzung soll im Zuge der anstehenden Baumaßnahme an der Duccastraße erfolgen, wenn ohnehin eine Baustelle eingerichtet und die Fahrgeschwindigkeit reduziert ist. Die Aufhebung der Benutzungspflicht ist nur eine Übergangslösung, aber ein erster Schritt für mehr Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs auf diesem Straßenabschnitt der B 26.

Nach der Entfernung des viel zu schmalen getrennten Geh- und Radweges wird es in diesem Abschnitt die Wahlfreiheit für Radfahrende geben, ob auf dem Gehweg (mit Radverkehr frei) in Schrittgeschwindigkeit oder auf der Fahrbahn im Mischverkehr mit den Kraftfahrzeugen gefahren wird. Diese Übergangslösung ist rechtlich notwendig, weil die bestehenden Breiten für Fuß- und Radverkehr die Mindestmaße der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) nicht erfüllen. Um dem Radverkehr eine kontinuierliche Fahrweise zu ermöglichen ist es erforderlich, im gesamten Abschnitt zwischen Kolpingstraße und Maximilianstraße die gleichen Maßnahmen durchzuführen. Ab der Maximilianstraße besteht dann Anschluss an rechtskonforme Radverkehrsanlagen.

Für schnelleren Alltagsradverkehr bedeutet die Benutzbarkeit der Fahrbahn einen großen Sicherheitsgewinn. Langsamere und schutzbedürftigere Radfahrende dürfen aber weiterhin den Seitenbereich auf dem Bordstein benutzen, müssen ihre Geschwindigkeit aber auf dem dann als Gehweg (mit Radverkehr frei) ausgewiesenen Bereich auf Schrittgeschwindigkeit verlangsamen. Auch für den Fußverkehr bedeutet dies eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, da insbesondere im Bereich der senkrecht parkenden Fahrzeuge von wesentlich der gesamte Gehweg genutzt werden kann.

Die Stadtverwaltung soll zudem ein Konzept zur Umgestaltung der Hanauer Straße für beide Fahrtrichtungen zwischen dem Kreisverkehr am Anschluss an den Nordring (Bahnparallele) bis zum Anschluss an den Straßenzug der Weißenburger/Friedrichstraße im Wirkungsbereich des Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt erstellen. Dabei ist dann eine Förderung des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und Busverkehr) besonders zu berücksichtigen.

Weitere Bilder und Informationen zur Aufhebung der Benutzungspflicht zwischen Duccastraße und Maximilianstraße können Sie hier einsehen oder herunterladen.