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Neuigkeiten

 Neue Radwegemarkierung in der Schillerstraße (Höhe Dyroffstraße)

(Foto: Stadtplanungsamt)

 Neue Radwegemarkierung in der Schillerstraße (Höhe Boppstraße)

(Foto: Stadtplanungsamt)

Ausbau Radverkehrsanlagen und Aufhebung der Benutzungspflicht in der Schillerstraße

In der Schillerstraße bestand stadtauswärts zwischen Dyroffstraße und Boppstraße ein breiter Gehsteig. Dieser wurde nach umfangreichen Baumaßnahmen und wegen bestehender alten Markierungen dauerhaft durch Kraftfahrzeuge beparkt. Für Fußgänger bedeutete dies eine große Einschränkung. Mit Kinderwagen konnte dieser Abschnitt teilweise nicht mehr passiert werden und auch ein Begegnungsverkehr war nur sehr eingeschränkt möglich. Die Radfahrenden wurden auf dem alten Radfahrstreifen durch den fehlenden Sicherheitstrennstreifen von sich möglicherweise öffnenden Auto-Türen der zahlreichen Parkstände gefährdet.

Die Fahrbahnbreite war in diesem Abschnitt zwischen Dyroffstraße und Boppstraße an einem vierstreifigen Ausbau der Schillerstraße orientiert gewesen und deshalb sehr großzügig. Es war deshalb mit verhältnismäßig geringem Aufwand möglich, eine neue Straßenraumaufteilung umzusetzen. Es wurde nun je Fahrtrichtung eine einstreifige Führung der Kraftfahrzeuge mit einem hochwertigen und ERA-konformen Radfahrstreifen umgesetzt. Es gibt einen Sicherheitstrennstreifen zum Parken sowie zwei komfortable Gehwege. Im Ergebnis stehen hohe Verkehrssicherheit für alle Beteiligte sowie die Legalisierung der Parkstände auf der Fahrbahn.

Westlich der Dyroffstraße in Richtung der Dammer Stadtteilmitte werden zunächst die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs und des Sanierungsverfahren zur Umgestaltung der Platzsituation in der Stadtteilmitte und in der Schillerstraße abgewartet. Die dann für das Stadtteilzentrum ausgewählte Verkehrsführung wird dann auf den Abschnitt zwischen Burchardtstraße und Dyroffstraße übertragen.

Östlich der Boppstraße bis zur Glattbacher Straße wurde im Zuge dieser Baumaßnahme auch die Benutzungspflicht in beide Fahrtrichtungen aufgeboben. Radfahrende haben nun in dem Bereich der Allee die Wahlfreiheit zur Benutzung des alten und zu schmalen Radweges neben den Fußgängern im Seitenbereich oder der Benutzung der Fahrbahn. Für schnellere Alltagsradfahrer ist dabei die Benutzung der Fahrbahn wesentlich sicherer, weil die Sichtbarkeit besser und die Vorfahrtsregelung an den zahlreichen Eimündungen eindeutig ist. Langsame und schutzbedürftigere Radfahrende können weiterhin den rot gepflasterten Bereich des Gehwegs legal befahren. Sie sind an den Einmündungen ebenfalls vorfahrtsberechtigt, aber aufgrund der schlechteren Einsehbarkeit eher gefährdet, wenn ein Kraftfahrzeug zeitgleich von der Schillerstraße abbiegt. Gegenseitige Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit ist auch hier erforderlich.