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Foto: Jörn Büttner/Stadt Aschaffenburg

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Radverkehrsführung in der Ludwigsallee

Die Ludwigsallee ist für den Radverkehr die Hauptroute zwischen der Innenstadt und dem Klinikum und der Nachbarkommune Haibach. Der starke Anstieg nach Haibach ist dank besserer Fahrradtechnik und vor allem aufgrund der stark gestiegenen Verbreitung von E-Bikes und Pedelecs kein Hindernis mehr. Auch deshalb sind auf dieser Route zunehmend mehr Radfahrenden zu beobachten.

Leider war die richtige Radverkehrsführung nach einigen Änderungen und Korrekturen in der Vergangenheit nicht für alle Radfahrenden klar und ersichtlich. Diese Unklarheiten wurden nun beseitigt und die Radverkehrsführung soll durch neue Markierungen und Beschilderung eindeutig erkennbar sein. Zu keinem Abschnitt hatte der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Jörn Büttner im vergangenem Jahr mehr Nachfragen aus der Bürgerschaft, wo denn nun auf dem gesamten Straßenzug die richtige und vor allem die sicherste Radverkehrsführung sein soll.

Die ursprünglich mal mit verschiedenfarbigem Farbpflaster gestalteten Seitenbereiche sorgen dabei für Verwirrung und für unterschiedliche Ansichten. Nach mehreren schweren Unfällen wurde die Radverkehrsführung im Jahr 2006 dahingehend geändert, dass die Radverkehrsführung in beide Richtungen aus dem Seitenbereich herausgenommen wurde. Seitdem musste im gesamten unteren Bereich der Ludwigsallee mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn gefahren werden.

Dies war aber stadtauswärts keine geeignete Führungsform, weil die schmale Fahrbahn bergauf kein passendes Angebot für Radfahrende darstellt. Zahlreiche Kraftfahrzeuge, der Buslinienverkehr und nicht zuletzt auch die im Tagesverlauf zahlreichen Krankenwagen wurden durch die deutlich langsameren Radfahrenden massiv behindert. Diese wiederum fühlten sich sehr stark bedrängt und unangemessene und riskante Überholvorgänge waren die Folge. Aus diesen Gründen ignorierten auch fast alle Radfahrenden stadtauswärts die geltende Verkehrsregelung.

Ab jetzt dürfen und sollen die Radfahrenden bergauf abseits der Fahrbahn im Seitenbereich auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg fahren. Dies gilt ab dem Bohlenweg durchgängig bis nach Haibach. Um diese Führungsform sicher zu ermöglichen, waren aber einige Begleitmaßnahmen notwendig. Zunächst wurde nun an der Einmündung vom Bohlenweg eine breite und sichere Überführung vom Schutzstreifen auf der Fahrbahn in den Seitenbereich angelegt und markiert (Bild 1). Als zweite Maßnahme wurden an den folgenden Einmündungen der Seitenstraßen die sichtbehindernden Äste bis auf eine Höhe von 2m zurückgeschnitten. Dies war unbedingt erforderlich, damit den von der Ludwigsallee nach rechts abbiegenden Kraftfahrzeugführern eine Sicht auf die Radfahrenden ermöglicht wird. Zudem wurden stadtauswärts als dritte Maßnahme an allen sechs Einmündungen vom Bohlenweg bis zur Schongauer Straße breite Furten rot markiert (Bild 2).. Dies erhöht zum einen die Aufmerksamkeit der abbiegenden Verkehrsteilnehmer zusätzlich und verdeutlicht vor allem auch die Vorfahrtsberechtigung des Radverkehrs stadtauswärts entlang der Ludwigsallee.


Stadteinwärts und damit bergab und bei teils hohen Geschwindigkeiten änderte sich die Radverkehrsführung durch wechselnde Benutzungspflichten mehrfach. Jeder Wechsel der Führungsform stellte aber für die Radfahrenden eine höhere Unfallgefahr dar.

Deshalb haben die Radfahrenden nun die Möglichkeit zu einer einheitlichen Fahrweise erhalten. Die Benutzung der Fahrbahn ist den Radfahrenden durchgängig von Haibach bis zur Ringstraße möglich und erlaubt (Bild 3). Piktogramme wurden deshalb am rechten Fahrbahnrand markiert und zeigen allen Verkehrsteilnehmern diese Möglichkeit an. Auch wenn es auf den ersten Blick widersprüchlich erscheint und auch wenn sich viele Radfahrende auf der Fahrbahn aufgrund der hohen Verkehrsbelastung nicht wohlfühlen: Auf der Fahrbahn ist es eindeutig sicherer als im Seitenbereich. Zahlreiche Studien zu Unfallursachen und Studien bestätigen dies. Denn auf der Fahrbahn werden die Radfahrenden gesehen und die große Gefahr und Hauptunfallursache, dass die Radfahrenden im Seitenbereich beim Abbiegen von Kraftfahrzeugen übersehen zu werden, besteht nicht. Jeder langjährige Alltagsradfahrende kann die Gleichung „Sichtbarkeit gleich Sicherheit“ bestätigen.

Unsichere und langsamere Radfahrende sind aber außerorts auf der Fahrbahn auch nicht richtig aufgehoben. Deshalb wird es von Haibach aus kommend bis zum Ortsschild der Stadt Aschaffenburg an der Schongauer Straße eine Wahlfreiheit geben. Radfahrende dürfen, müssen aber nicht die verschiedenen Wegeangebote im Seitenbereich benutzen. Es sind „Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht“. Denn die Wege im Seitenbereich sind stadteinwärts von sehr unterschiedlicher Qualität: Starkes Gefälle, wechselnde Breiten und Oberflächenqualität sowie eine benachteiligte Führung an der Zufahrt zum Klinikum sind unattraktiv und bei zu geringer Breite auch sehr gefährlich für die Fußgänger als schwächste Verkehrsteilnehmer. Nur in langsamer und rücksichtsvoller Fahrweise kann dem Radverkehr deshalb eine Mitbenutzung der Wege gestattet werden.

Diese Wahlfreiheit endet aber kurz nach dem Ortsschild der Stadt Aschaffenburg auf Höhe der Schongauer Straße. Zur Verdeutlichung werden hier und an der Einmündung der Bechtholdstraße noch Verkehrszeichen „Gehweg“ aufgestellt. Denn innerorts ist der Weg im Seitenbereich ein reiner Gehweg und darf nicht von Radfahrenden benutzt werden. Dies wurde in gemeinsamer Absprache mit der Polizeiinspektion und der Straßenverkehrsbehörde noch einmal bestätigt. Diese Regelung ist auch im Interesse der Radfahrenden selbst, da Gehwegradeln bergab und mit hohem Tempo innerorts im Bereich des Godelsberges von größten Gefahren durch ein- und ausfahrende Kraftfahrzeuge aus den zahlreichen Grundstückszufahrten und Einmündungen verbunden ist.

Ab der Schongauer Straße müssen folglich alle Radfahrenden auf der Ludwigsallee die Fahrbahn benutzen. Auch hier gilt wieder „Sichtbarkeit gleich Sicherheit“! Dort können sie auch die Vorfahrtsregelung der Fahrbahn mitnutzen, werden von den Autofahrern wesentlich besser gesehen und durch das Befahren der Fahrbahn werden auch die Fußgänger auf dem Gehweg nicht mehr durch Radfahrende gefährdet. Auch die Geschwindigkeitsdifferenz ist bergab zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden wesentlich geringer.

Damit das Befahren der Fahrbahn attraktiver wird, wurde nun vor der Ampel am Bohlenweg / Bismarckallee der sehr kurze Aufstellbereich zu einem möglichst langen und breiten Radfahrstreifen verlängert und erweitert. So können die wartenden Kraftfahrzeuge besser passiert werden und ein "Hintenanstellen" ist für Radfahrende nicht mehr erforderlich (Bild 3). An der Bismarckallee schließt die Radverkehrsführung an den Bestand an, wo geradeaus die Ringstraße passiert und die Busspur in der Lindenallee stadteinwärts mitbenutzt werden kann.