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Inhalt

Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Bunte Karten - Warenpräsentation eines Schreibwarengeschäftes

Die Genehmigung der Sondernutzungen richtet sich nach der Satzung der Stadt Aschaffenburg für Sondernutzungen, nach Art. 18 BayStrWG und die Gebühren hierfür vom 14.06.1985 (amtlich bekannt gemacht am 22.06.1985), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.11.2005. Durch das Bauordnungsamt werden die Geschäftssondernutzungen (insbe­sondere Tische und Stühle von Gast­stätten, Werbetafeln und Warenpräsentati­onen vor den Geschäften) sowie Infor­mationsstände und -aktionen bearbeitet.

Adresse

    Kontakt

  • Bauordnungsamt
    Erschließungsbeitrag; Sondernutzungen
    Zimmer S1-2

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1247
    Telefax:
    +49 6021 330 - 629