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Asbest und künstliche Mineralfasern

Asbest:

Asbest sind verschiedene natürliche vorkommende, faserförmige kristallisierte Silikat-Minerale.

Verwendungsverbot:
Seit 1993 ist die Verwendung und Produktion von Asbest in Deutschland verboten.

Gefahren:
Asbest ist krebserregend, wenn sich bspw. bei einem nicht fachgerechten Rückbau Fasern freisetzen und sich diese in der Lunge absetzen.

Vorkommen u. a.:

  • Spritzasbest
  • Dachschindeln
  • Gebäudefassaden
  • Bauplatten
  • Fliesenklebern
  • Bodenbelägen
  • Wand- und Dachverkleidungen
  • Welldachplatten
  • etc.

Rückbau und Entsorgung:
Arbeiten durch Fachfirmen dürfen nur mit der Fachkunde nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 durchgeführt werden. Bei Verstößen drohen nicht nur behördliche Anordnungen bis zur Einstellung der Arbeiten, sondern auch Strafverfolgungen.

Alle asbesthaltigen Abfälle müssen sorgfältig verpackt (bspw. in Big-Bags) und entsorgt werden. Sie dürfen nicht wiederverwendet oder sonst in Verkehr gebracht werden. Die Entsorgung darf aufgrund der Andienungspflicht nur über die Stadtwerke Aschaffenburg erfolgen.Informationen  zur Asbestentsorgung: 06021/391-3814.

Was wird von der unteren Abfallbehörde unternommen?
Information über gewerbliche Arbeiten mit Asbest erhält die untere Abfallbehörde über das Gewerbeaufsichtsamt Würzburg. Daraufhin wird die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle durch die untere Abfallbehörde überwacht.

 

Künstliche Mineralfaser:

Künstliche Mineralfasern (KMF) sind amorphe silikatische Fasern und werden unterteilt in Mineralwollfasern (Glas-, Stein-, Schlackenwolle), textile Glasfasern, Keramikfasern und Fasern für Spezialzwecke (Glas-Mikrofasern).

Vorkommen u. a.:

  • Dämmmaterial
  • Textilien
  • Verstärkung von Kunststoffen
  • Lichtleitfasern
     

Entsorgung:
KMF werden als Abfall zur Beseitigung eingestuft. Die Entsorgung darf daher aufgrund der Andienungspflicht nur über die Stadtwerke Aschaffenburg  erfolgen. Fragen zur KMF-Entsorgung unter Tel. 06021/391-3814.