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Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer
Gemäß Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind alle Lebensmittelunternehmen verpflichtet, ihre Betriebe der zuständigen Behörde zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeiten ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird.
Das mit der Meldung verbundene Verfahren wird im Folgenden näher erläutert: