Inhalt
Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer
• neue, der Behörde noch nicht bekannte bzw. noch nicht erfasste Betriebe
• bereits erfasste Betriebe, sofern eine Aktualisierung der Daten notwendig ist
• Betreiber nicht ortsfester Einrichtungen, z. B. Verkaufswagen
Hinweis: Sofern eine aktuelle Gewerbemeldung vorliegt, benötigen Lebensmittelunternehmen keine weitere Registrierung.