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Inhalt

Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer

• neue, der Behörde noch nicht bekannte bzw. noch nicht erfasste Betriebe
• bereits erfasste Betriebe, sofern eine Aktualisierung der Daten notwendig ist
• Betreiber nicht ortsfester Einrichtungen, z. B. Verkaufswagen

Hinweis: Sofern eine aktuelle Gewerbemeldung vorliegt, benötigen Lebensmittelunternehmen keine weitere Registrierung.