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Natur- und Artenschutz

Streuobstwiese im Frühling

Streuobstwiese im Frühling

Allgemeine Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die Aufgaben im Bereich des Naturschutz und der Landschaftspflege ergeben sich für die Stadt Aschaffenburg als untere Naturschutzbehörde aus dem Naturschutzrecht, insbesondere dem Bundes- und Bayerischen Naturschutzgesetz und werden vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz als Kreisverwaltungsbehörde vertreten.

Ziel und Aufgabe des Naturschutzes ist die Erhaltung der biologisch vielfältigen Landschaft und deren Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

Dies beschränkt sich aber nicht nur auf den Außenbereich. Nach dem Naturschutzgesetz sind "Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln". Damit greift die Arbeit der Naturschutzbehörde direkt in den Planungs- und Gestaltungsprozess im innerstädtischen Bereich ein.

Adresse

    Ansprechpartnerinnen im Naturschutz

  • Stadt Aschaffenburg
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Naturschutz
    Helena Bachmann
    Zimmer 005
    Pfaffengasse 11
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1311
    Telefax:
    +49 6021 330 - 679
    Email:
  • Naturschutz
    Zimmer 005
    Pfaffengasse 11
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    06021 330-1416
    Telefax:
    06021 330 - 679