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Natur- und Artenschutz
Streuobstwiese im Frühling
Allgemeine Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die Aufgaben im Bereich des Naturschutz und der Landschaftspflege ergeben sich für die Stadt Aschaffenburg als untere Naturschutzbehörde aus dem Naturschutzrecht, insbesondere dem Bundes- und Bayerischen Naturschutzgesetz und werden vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz als Kreisverwaltungsbehörde vertreten.
Ziel und Aufgabe des Naturschutzes ist die Erhaltung der biologisch vielfältigen Landschaft und deren Lebensräume für Tiere und Pflanzen.
Dies beschränkt sich aber nicht nur auf den Außenbereich. Nach dem Naturschutzgesetz sind "Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln". Damit greift die Arbeit der Naturschutzbehörde direkt in den Planungs- und Gestaltungsprozess im innerstädtischen Bereich ein.
ergänzende Links
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Naturschutz
Helena Bachmann
Zimmer 005
Pfaffengasse 11
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1311
- Telefax:
- +49 6021 330 - 679
- Email:
- helena.bachmann@aschaffenburg.de
Naturschutz
Zimmer 005
Pfaffengasse 11
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- 06021 330-1416
- Telefax:
- 06021 330 - 679