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Erholung in der freien Natur

Hinweise zur Freizeitgestaltung und Sportausübung in der freien Natur

Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten.

Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen.

Das Betretungsrecht umfasst somit nicht nur die Nutzung von Wegen und Straßen, sondern von allen Teilen der Natur und Landschaft.

 

Eingeschränkt werden kann das Betretungsrecht u. a., wenn es aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. So gilt teilweise Schutzgebieten ein Wegegebot, nach welchem es verboten ist, die Gebiete außerhalb der gekennzeichneten Wege zu betreten oder zu befahren.

Die Details sind in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung geregelt.

Darüber hinaus dürfen landwirtschaftliche Flächen (umfasst auch Wiesen) in der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden.

Das Radfahren und Reiten ist nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.

Das Betreten richtet sich immer nach folgenden Grundsätzen:

  • Grundsatz der Naturverträglichkeit  = Mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen
  • Grundsatz der Eigentümerverträglichkeit  = Auf die Belange der Grundstücksberechtigten Rücksicht zu nehmen
  • Grundsatz der Gemeinverträglichkeit  = Naturgenuss und Erholung anderer nicht zu verhindern oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen

Weitere Informationen zum Betretungsrecht und der Erholung in der freien Natur finden Sie in der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz zur „Erholung in der freien Natur“ sowie im „Ratgeber Freizeit & Natur“ der Bayerischen Staatsregierung (Ratgeber Freizeit und Natur- (bayern.de)).

Bei Fragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg gerne zur Verfügung.

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