Inhalt
Förderprogramme
Blütenreiche Wiese in Obernau
Wiesensalbei und Klappertopf
Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm & Erschwernisausgleich
Über die Förderprogramme - Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und Erschwernisausgleich (EA) - können Verträge über naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen auf freiwilliger Basis abgeschlossen und entsprechend den vorgegebenen Fördersätzen entgolten werden.
Derzeit bestehen im Stadtgebiet 4 Verträge nach dem VNP von einem Gesamtförderbetrag von ca. 13.000 EURO auf einer Gesamtfläche von über 23 ha. Die Vertragsflächen befinden sich im FFH-Gebiet und geschützten Landschaftsbestandteil "Röderbachtal" sowie im Streuobstgebiet in der Gemarkung Gailbach. Die Verträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren und können nach Vertragsablauf um weitere 5 Jahre verlängert werden. Für den Abschluss der Verträge ist die untere Naturschutzbehörde zuständig.
Landschaftspflegeprogramm
Die Pflegearbeiten, die von nichtstaatlichen Maßnahmeträgern z.B. Einzelpersonen, Vereine, Kommunen durchgeführt werden, können nach den 1983 in Kraft getretenen und im Januar 2015 überarbeiteten Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien auf Antrag Zuschüsse gewährt werden. Je nach Antragsteller sind dies 50 oder 70 % der Gesamtkosten. In Aschaffenburg erhalten folgende Vereine Fördergelder für Maßnahmen in Schutzgebieten bzw. wertvollen Biotopen:
- Vogel- und Naturschutzverein Glattbach e.V.
- Bund Naturschutz, Kreisgruppe Aschaffenburg
- Landesbund für Vogelschutz, Bezirkgeschäftsstelle Ufr. in Aschaffenburg