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Handel mit geschützten Arten
Allgemeines
Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Übereinkommen schränken den Besitz und den Handel wildlebender Tier- und Pflanzenarten ein, um das Überleben dieser Arten zu sichern.
Unter die Vorschriften fallen z.B. alle europäischen Vogelarten und viele weitere heimische Pflanzen und Tiere, aber auch viele exotische Arten, die teilweise in Zoohandlungen oder als Souvenir im Auslandsurlaub zum Kauf angeboten werden. Die Auflistung aller Artnamen füllt ein Buch.
Genauere Informationen, z.B. zum Schutzstatus, liefert folgender Link:
www.wisia.de
Erwerb und Haltung geschützter Tiere
Jeder Tierhalter muss die Legalität seines Besitzes einer geschützten Art gegenüber der Behörde nachweisen können. Wer geschützte Tierarten erwerben und halten möchte, sollte sich deshalb schon vor oder beim Kauf erkundigen, welche Besitznachweise erforderlich sind. So sind z.B. für alle im Anhang A der EG-Verordnung 338/97 genannten Arten sogenannte EU-Bescheinigungen (früher: CITES) erforderlich. Auch eine eventuelle Kennzeichnungspflicht, die in der Bundesartenschutzverordnung geregelt ist, muss beachtet werden.
Nach dem Erwerb müssen viele der geschützten Tiere beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz angemeldet werden.
ergänzende Links
Adresse
Stadt Aschaffenburg
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Heidi Bolch
Zimmer 009
Pfaffengasse 11
63739 Aschaffenburg- Telefon:
- +49 6021 330 - 1746
- Telefax:
- +49 6021 330 - 679
- Email:
- heidi.bolch@aschaffenburg.de