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Inhalt

Handel mit geschützten Arten

Allgemeines

Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Übereinkommen schränken den Besitz und den Handel wildlebender Tier- und Pflanzenarten ein, um das Überleben dieser Arten zu sichern.
Unter die Vorschriften fallen z.B. alle europäischen Vogelarten und viele weitere heimische Pflanzen und Tiere, aber auch viele exotische Arten, die teilweise in Zoohandlungen oder als Souvenir im Auslandsurlaub zum Kauf angeboten werden. Die Auflistung aller Artnamen füllt ein Buch.

Genauere Informationen, z.B. zum Schutzstatus, liefert folgender Link:
www.wisia.de
 

Erwerb und Haltung geschützter Tiere

Jeder Tierhalter muss die Legalität seines Besitzes einer geschützten Art gegenüber der Behörde nachweisen können. Wer geschützte Tierarten erwerben und halten möchte, sollte sich deshalb schon vor oder beim Kauf erkundigen, welche Besitznachweise erforderlich sind. So sind z.B. für alle im Anhang A der EG-Verordnung 338/97 genannten Arten sogenannte EU-Bescheinigungen (früher: CITES) erforderlich. Auch eine eventuelle Kennzeichnungspflicht, die in der Bundesartenschutzverordnung geregelt ist, muss beachtet werden.
Nach dem Erwerb müssen viele der geschützten Tiere beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz angemeldet werden.

Adresse

    Adresse

  • Stadt Aschaffenburg
    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Heidi Bolch
    Zimmer 009
    Pfaffengasse 11
    63739 Aschaffenburg

    Telefon:
    +49 6021 330 - 1746
    Telefax:
    +49 6021 330 - 679
    Email: