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Schutzobjekte

Blick auf die Weinbergsmauern am Bischberg

Weinbergsmauern am Bischberg-Westhang

Esskastanienallee

Esskastanienallee

Eine besondere Rolle beim Erhalt von Natur und Landschaft spielen die verschiedenen per Verordnung geschützten Gebiete und Einzelschöpfungen der Natur. Es existieren eine Reihe von Schutzkategorien, die jeweils eigene, in den Naturschutzgesetzen definierte Ziele verfolgen.

 

Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile

im Bereich der Stadt Aschaffenburg finden Sie Naturschutzgebiete (NSG nach Art.12 Bayerisches Naturschutzgesetz=BayNatSchG, bzw. § 23 Bundesnaturschutzgesetz = BNatSchG), Naturdenkmäler (ND nach Art. 12 BayNatSchG bzw. §28 BNatSchG) und Geschützte Landschaftsbestandteile (LB nach Art. 16 BayNatSchG bzw. § 29 BNatSchG).
 

Natura 2000

Darüber hinaus gibt es Gebiete, die nach der Europäischen FFH-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie geschützt sind:

Die "Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie" (FFH-RL) bildet zusammen mit der "Vogelschutz-Richtlinie" (VS-RL mit SPA-Gebieten = Special Protected Areas, Vogelschutzgebiete) das europäische Naturschutzprojekt NATURA 2000, das Arten und Lebensräume innerhalb der EU in einem Länder übergreifenden Biotopverbundnetz schützen und damit die biologische Vielfalt dauerhaft erhalten soll.

Mit der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission (2001) gilt für alle Flächen ein Verschlechterungsverbot bzw. Erhaltungsgebot.
Das heißt:

· Der gegenwärtige Zustand des Gebiets ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern.

· Die bisherige landwirtschaftliche Nutzung bleibt weiterhin möglich.

· Soweit sich die Änderung der Nutzung nicht erheblich nachteilig auf das Ziel auswirkt, den Lebensraum mit seinen charakteristischen Arten zu erhalten, ist sie auch zukünftig zulässig.

 

Naturpark Spessart

Großflächige Gebiete, die in erster Linie der Erholung dienen, können nach Art. 15 BayNatSchG als Naturpark ausgewiesen werden.

Im Stadtgebiet befinden sich Flächen des Naturpark Spessart, der sich in eine Erschließungszone und eine Schutzzone unterteilt:

Die Schutzzone mit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung umfasst den Strietwald und den Pfaffenberg im Norden, die Wälder und zum Teil Streuobstwiesen um Schweinheim, Obernau, Gailbach sowie das Gailbachtal im Süden des Stadtgebietes

Zweck der Verordnung ist, den Naturpark mit seinen Waldflächen und sonstigen landschaftlich reizvollen Bereichen als Erholungsgebiet zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln.