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Tierschutz & Veterinärwesen
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind, deren Leben und Wohlbefinden geschützt werden muss. Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten. Durch das Tierschutzgesetz (TierSchG) sind alle Möglichkeiten zur Umsetzung eines effektiven wirkungsvollen Tierschutzes gegeben.
Katzenschutzverordnung
Zu einer verantwortungsbewussten Katzenhaltung gehört nicht nur die Versorgung mit Futter und Wasser. Unerlässlich sind auch bestimmte medizinische Maßnahmen wie Impfungen, Parasitenbehandlungen und vor allem die Kastration vor der Geschlechtsreife zumindest der Katzen und Kater, die Auslauf ins Freie haben.
Mangelndes Wissen und schlimmstenfalls Gleichgültigkeit haben gravierende Folgen. Eine unkastrierte Katze bringt eine Vielzahl von Jungtieren zur Welt, die dann entweder in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen landen oder verwildern, weil sie ausgesetzt werden oder von Anfang an ohne menschliche Betreuung aufwachsen. Diese verwilderten Katzen leben häufig unter äußerst schlechten Bedingungen, sorgen aber ihrerseits wieder für Nachwuchs. Viele dieser Kätzchen werden schon krank geboren und leiden unter Mangelerscheinungen, Parasitenbefall und Infektionen. Krankheiten, die dann wieder an Freigänger weitergegeben werden können.
Für die Tierheime ist die Versorgung der abgegebenen, ausgesetzten oder wild lebenden Katzen eine enorme finanzielle Belastung. Jede weitere Vermehrung von Katzen, die nicht im Rahmen einer planmäßigen Katzenzucht abläuft, ist deshalb unverantwortlich. Katzenbesitzer können aktiv zum Tierschutz beitragen und das unschuldige Individuum vor schrecklichen Folgen schützen.
Daher hat die Stadt Aschaffenburg eine Katzenschutzverordnung erlassen. Diese Verordnung dient dem Schutz freilebender Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung zurückzuführen sind.
Hier ist die Katzenschutzverordnung als PDF.
Zu diesem Thema möchten wir noch weitere Informationen geben:
1. Was bedeutet „Kastration“?
Bei der Kastration werden die Hoden bzw. die Eierstöcke entfernt. Dadurch verlieren die Tiere nicht nur die Fähigkeit zur Fortpflanzung, sondern auch den Sexualtrieb. Im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Ansicht spricht man also nicht nur beim Kater von der Kastration, sondern auch bei der Katze. Der häufig von Laien gebrauchte Ausdruck der „Sterilisation“ bei weiblichen Katzen ist dagegen nicht korrekt. Bei der Sterilisation werden die Tiere (Katze und Kater) lediglich unfruchtbar gemacht, der Sexualtrieb bleibt aber erhalten, ebenso wie alle durch die Sexualhormone bedingten Verhaltensmerkmale. Auch Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane werden durch die Sterilisation nicht verhindert. Die Sterilisation wird deshalb bei Katzen nicht durchgeführt.
2. Vorteile der Kastration
- Der für den Tierschutz größte Nutzer der Kastration ist die Vermeidung von Katzennachwuchs. Daneben gibt es aber weitere wichtige Vorteile der Kastration.
- Gesundheit verbessern: Eine Reihe von zum Teil schweren und gefährlichen Erkrankungen (z. B. bösartige Tumore) können vermieden werden.
- Aggressivität senken: Kater sind nicht mehr so häufig in Kämpfe verwickelt, die nicht nur zu schweren Verletzungen führen können, sondern auch eine wichtige Rolle bei der Übertragung der teilweise tödlichen Infektionskrankheiten spielen.
- Lebenserwartung erhöhen: Kastrierte Katzen leben deutlich länger, weil diese deutlich weniger streunen und damit weniger Unfallgefahren ausgesetzt sind.
- Sauberkeit: Nicht kastrierte Katzen und Kater markieren in der Regel ihr Revier, also auch die Wohnung, mit Urin. Dies führt zu einer ganz erheblichen Geruchsbelastung und auch Schäden in der Wohnung.
3. Nachteile der Kastration
- Abgesehen von dem bei jeder Operation bestehenden Risiko gibt es keine Nachteile. Die Operation ist für Tierärzte ein Routineeingriff, Komplikationen sind entsprechend selten.
- Mittlerweile wurde durch wissenschaftliche Untersuchungen die Vermutung widerlegt, dass die Kastration bei Katern zu einer Verengung der Harnröhre und damit zu Problemen beim Harnabsatz führt. Dies gilt auch für eine sehr frühe Kastration. Diese Probleme werden vielmehr durch eine ungeeignete Ernährung der Katzen hervorgerufen.
- Auch die Kastration einer weiblichen Katze, die nie einen Wurf hatte, ist keinesfalls nachteilig für die Katze. Ein Wurf hat weder für die Gesundheit noch für das Verhalten der Katze positive Auswirkungen.
Im Übrigen ist auch der manchmal geäußerte Wunsch, Kinder eine Tiergeburt erleben zu lassen, kein guter Grund, um einen Wurf zuzulassen. Man bedenke die zahlreichen, zur Vermittlung anstehenden Kätzchen in den Tierheimen. Sie können Ihren Kindern dagegen wichtige Grundsätze für den verantwortungsvollen Umgang mit anderen Lebewesen vermitteln, indem Sie dafür sorgen, dass weiteres Leid durch eine unkontrollierte Fortpflanzung vermieden wird.
Weitere Fragen zur Kastration von Katzen beantwortet Ihnen gerne Ihr Tierarzt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
themen/tiergesundheit_tierschutz/tierschutz/katzen_kastration/index.htm
Sachkundeprüfungen und Sachkundebescheinigungen im Tierschutzrecht
Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.
Für den Tiertransport in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist ein Befähigungsnachweis und für das berufsmäßige Schlachten von Tieren ist eine Sachkundebescheinigung erforderlich, die nach einer bestandenen Prüfung erteilt werden.
Kontrolle von Tierhaltungen
Zur Abstellung tierschutzwidriger Zustände sind die Behörden befugt, die notwendigen Anordnungen zu treffen. Die Palette reicht von der mündlichen Anordnung bis zur Wegnahme der Tiere und das Einleiten von Bußgeldverfahren.
Kontrolle von Tierschlachtungen
Tierschutz umfasst auch die Kontrolle der Schlachtbetriebe und deren zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnisse. An den Schlachtungen nimmt die Behörde (Fachassistenz und Tierarzt) teil und nimmt entsprechende Proben. Weiterhin werden alle Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, einschl. Geflügel, Fisch, Milch und Eier) umgehen, regelmäßig vor Ort kontrolliert.
Ergänzende Links
Adresse
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Zimmer 004
Pfaffengasse 11- Telefon:
- +49 6021 330 - 1552
- Email:
- amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de