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Wasserrecht

 Blick auf die Aschaff bei Aschaffenburg

Aschaff Foto: Hannah Diehl

Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Es ist unser wichtigstes Lebensmittel und wird für viele Zwecke genutzt (z.B. Lebensmittel- und Warenproduktion, zur Reinigung und Kühlung, zur Energiegewinnung). Diese vielfältigen Nutzungen können sich auf die Qualität des Wassers auswirken.

In der Stadt Aschaffenburg befinden sich neben dem Main und der Aschaff viele weitere Seen, Bäche und Gräben, die als Gewässer einen wichtigen Lebensraum für Tiere und Pflanzen darstellen.

Der Schutz des Wassers und der Gewässer vor vermeidbaren Verunreinigungen und Eingriffen ist daher ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes und Aufgabe des Wasserrechts.

Neben dem Gebrauch und dem Schutz des Wassers befasst sich das Wasserrecht aber auch mit den Gefahren, die vom Wasser selbst ausgehen (z. B. Hochwasser, Überschwemmungen) und mit der Beseitigung von Abwasser.

Viele Nutzungen oder Eingriffe in Gewässer sind nach dem Wasserrecht genehmigungs- oder erlaubnispflichtig. Beispiele hierfür sind der Ausbau (Umgestaltung) von Gewässern, Sand- oder Kiesabbau, das Bauen im Überschwemmungsgebiet, Anlagen im 60-Meter-Bereich eines Gewässers, Vorhaben im Trinkwasserschutzgebiet, Grundwasserbenutzung mittels Brunnen, Erdwärmesonden oder Grundwasserwärmepumpen, der Umgang oder Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen und die Beseitigung bzw. Behandlung von Abwasser (Schmutzwasser und Niederschlagswasser).

Die Grundsätze des Wasserrechts sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und ergänzend im Bayerischen Wassergesetz (BayWG) geregelt. Dazu ergänzend regelt eine Vielzahl an weiteren Rechtsvorschriften den vorsorgenden Umgang mit dem Wasser und den Gewässern.

Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Stadt Aschaffenburg nimmt als Untere Wasserbehörde diese Aufgaben eigenverantwortlich und in enger Zusammenarbeit mit dem als Fachbehörde zuständigen Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg und der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft (Stadt Aschaffenburg) wahr.

Unter den nachfolgenden Unterpunkten und ergänzenden Links stellen wir Ihnen einzelne Informationen und Formulare zu wasserrechtlichen Zulassungen zur Verfügung.

Beispiele für genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind:

Bauen im Überschwemmungsgebiet

Anlagen an Gewässern (60-Meter-Bereich)

Niederschlagswasserbeseitigung

Erdwärmesonden

Wärmepumpen

Grundwasserbrunnen

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