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Stadtnachrichten

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Seit 1. März 2021 dürfen zudem Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkte wieder öffnen.
Ab 8. März 2021 können außerdem Buchhandlungen, Büchereien, Bibliotheken und Archive wieder öffnen. Außerdem gelten folgende inzidenzabhängige Öffnungen:
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt von unter 50 besteht, können alle Geschäfte des Einzelhandels wieder öffnen.
Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 können alle weiteren Geschäfte des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote („Click and meet“) öffnen. Dabei ist ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen.