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Führerschein umtauschen

Aufgrund europäischer Regelungen müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.

Zur Vermeidung überhöhter Antragsaufkommen bei der Umsetzung dieser EU-Regelungen (Führerscheinzwangsumtausch,) hat der Bundesgesetzgeber einen stufenweisen Umtausch der alten Führerscheine vorgesehen.

Alle Führerscheine im Papierformat, das sind Führerschein die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden (graue und rosane Führerscheine), sind nach dem Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers gestaffelt umzutauschen.

Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die betroffenen Führerscheine am 19.01.2023 auch ihre Gültigkeit verlieren. Zusätzlich kann es zu Problemen im In- und Ausland bei Verkehrskontrollen kommen, sollte ein ungültiger Führerschein nach dem entsprechenden Zeitraum genutzt werden.

Die notwendigen Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen. Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen, können Sie die Unterlagen anzufordern.

ACHTUNG! Nur für die Anträge, die bis einschließlich 02.12.2022 bei der Führerscheinstelle eingegangen sind, können wir für die fristgerechte Zustellung des Scheckkartenführerscheins vor dem 19.01.2023 garantieren.

Dokumente für den Umtausch

Für den Tausch benötigen Sie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein im Original.
Grundsätzlich erfolgt der Umtausch der Führerscheine ohne Prüfung oder ärztliche Untersuchungen, allerdings ist zu beachten, dass bei LKW und Bus- Führerscheinen evtl. entsprechende Gutachten vorgelegt werden müssen, um die Fahrerlaubnis zu verlängern.

Ihr bisheriger Führerschein wird von der Führerscheinstelle befristet und zurückgesandt. Eine Bestellung des neuen Kartenführerscheins kann erst nach Zusendung des alten Führerscheins erfolgen. Wir empfehlen dem Betroffenen, eine Kopie des ausgefüllten Antrags und eine Kopie des alten Führerscheins mit sich zu führen, damit diese im Zuge einer möglichen Kontrolle nachweisen können, dass der alte Führerschein vorübergehend im Original bei der Führerscheinstelle vorliegt.

Wurde der alte Papier-Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg ausgestellt? Dann wird eine Karteikartenabschrift der Behörde benötigt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder oft auch online beantragen und wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Aschaffenburg übermittelt.

Die Umstellung kostet bis zu 30,30 Euro (inkl. 5,00 € Direktversand per Einschreiben).

Kontakt:

Stadt Aschaffenburg
Ordnungs- u. Straßenverkehrsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Wermbachstr. 30
63739 Aschaffenburg
fuehrerscheinstelle@aschaffenburg.de

 

Postadresse:

Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg