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Notrufnummern

1. Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen

Sicher kennen Sie alltäglichen Warninformationen in den Medien, seien es Verkehrsmeldungen oder Wetterberichte. Aber auch bei Katastrophen erfolgen Warnhinweise für die Bevölkerung. Als Medien dafür werden Rundfunk und Fernsehen sowie das Internet genutzt. Örtlich können auch Lautsprecherdurchsagen erfolgen.

Verhalten im Katastrophenfall
  • Ruhe bewahren
  • Türen und Fenster schließen
  • Radio oder Fernsehen einschalten
  • Informieren Sie die Nachbarn
  • Wählen Sie nur im Notfall Telefon 110 oder 112
Hörfunk-Sendefrequenzen für Aschaffenburg

- Bayern 5-aktuell UKW 106,4 MHz, DAB+ 11D
- Bayern 3 UKW 93,4 MHz, DAB+ 11D
- Antenne Bayern UKW 103,0 MHz, DAB+ 11D
- HR 1 UKW 94,4 MHz, 88,1 MHz
- Radio Primavera UKW 100,4 MHz, DAB+ 10A

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Bevölkerungs- und Katastrophenschutz.

2. Allgemeine Informationen zum Zivil- und Katastrophenschutz

In den vergangenen Monaten und Jahren ist viel über Zivil- und Katastrophenschutz geredet worden und es vergeht auch kaum ein Tag, an dem die Nachrichtensendungen nicht über eine Katastrophe berichten. Katastrophenschutz und Zivilschutz sind nicht identisch.

Zivilschutz

Zivilschutz ist die Sammelbezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- und verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern (§ 1 Zivilschutzgesetz).

Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für die Gesetzgebung im Bereich des Zivilschutzes der Bund zuständig. Der Gesetzesvollzug erfolgt aber überwiegend durch die Bundesländer. Die Aufgaben des Bundes werden vom Bundesministerium des Inneren (BMI), von anderen Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, vom Bundesverwaltungsamt und vom Technischen Hilfswerk (THW) wahrgenommen. Der Zivilschutz umfasst alle Lebensbereiche und darf nicht nur als rein staatliche Aufgabe verstanden werden. Er wird immer auch auf die Hilfe und die Initiative des Einzelnen angewiesen sein.

Zum Zivilschutz gehören folgende Aufgaben:

  • Selbstschutz: Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung im Selbstschutz. Wie kann ich helfen? Was kann ich tun? Wie soll ich mich verhalten? Wo kann ich mich hinwenden?
  • Warnung der Bevölkerung
  • Schutzbauten
  • Aufenthaltsregelung

Ein fluchtartiger Aufbruch breiter Bevölkerungskreise mit dem Ziel, in einem vermeintlich weniger gefährdeten Bereich Sicherheit zu finden, hätte verhängnisvolle Auswirkungen. Die Menschen wären möglicherweise nur schwer von Hilfsorganisationen zu versorgen. Um im Interesse der Bevölkerung solche Probleme von vornherein möglichst zu vermeiden, gilt für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland der Grundsatz ”Bleib zu Hause”.

  • Die Hilfskräfte des Katastrophenschutzes werden eingebunden.
  • Medizinische Versorgung von Verletzten und Erkrankten
  • Schutz von Kulturgut

Unter dem Einfluss der Schäden, die während des Zweiten Weltkrieges auch zahlreiche Kulturgüter betrafen, wurde am 14. Mai 1954 das Haager Abkommen (Den Haag) für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten verabschiedet. Der Zivilschutz sorgt für die Sicherungsverfilmung von Archiv- und Bibliotheksgut, für die Kennzeichnung von Baudenkmälern und für Fotodokumentation.

Katastrophenschutz

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 2 Bay. Katastrophenschutzgesetz).

Das Bayerische Katastrophenschutzgesetz regelt die Aufgaben und Befugnisse der Behörden im Katastrophenfall. Es verpflichtet staatliche Behörden, alle Kommunen und weitere Institutionen in Bayern zur Hilfe. Insbesondere ist diese Hilfe zu leisten von der Polizei, den Feuerwehren, den freiwilligen Hilfsorganisationen und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. Ferner leisten auch Kräfte des Bundes und anderer Länder Katastrophenhilfe. Sogar Privatpersonen können zu Dienst-, Sach- und Werkleistungen herangezogen werden.

Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg

Die Hilfsorganisationen stehen zur alltäglichen Hilfeleistung bereit und sind mit ihren zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die tragenden Elemente des Katastrophenschutzes. Die Katastrophenschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg ist die Feuerwehr. Sie hat die Aufgabe, Katastrophenschutz- sowie Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen, die Katastropheneinsatzleitung zu regeln, eine rasche Alarmierung sicherzustellen, die notwendige Ausstattung für die Einsatzleitung bereitzuhalten sowie in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen durchzuführen.

Die Einsatzleitung bei Katastrophen im Gebiet der Stadt Aschaffenburg ist gem. Art. 5 Bay. Katastrophenschutzgesetz der Führungsgruppe Katastrophenschutz übertragen. Diese übt bei Katastrophen die der Stadt Aschaffenburg zustehenden Befugnisse nach dem Bay. Katastrophenschutzgesetz und anderen Rechtsvorschriften aus. Sie kann im Bedarfsfall auch bei größeren Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle i. S. von Art. 15 BayKSG einberufen werden.