Aufenthaltstitel

In Deutschland leben

Sie wollen in Deutschland bleiben?
Dann brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.
Das ist ein Dokument.
Sie kommen nicht aus der EU oder dem EWR?
Dann brauchen Sie den Aufenthaltstitel.

  • das Visum für einen Aufenthalt von höchstens 3 Monaten
    Das Visum bekommen Sie nur von einer deutschen Vertretung im Ausland.
    Eine deutsche Vertretung ist zum Beispiel eine Botschaft oder ein Konsulat.
  • die befristete Aufenthaltserlaubnis
  • die unbefristete Niederlassungserlaubnis
  • die unbefristete Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.
    Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen Sie in Deutschland unbefristet bleiben.

Sie wollen einen Aufenthaltstitel?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Sie müssen den Antrag bei der Ausländer-Behörde machen.
Vielleicht brauchen Sie den Aufenthaltstitel auch länger.
Dann müssen Sie auch einen Antrag bei der Ausländer-Behörde machen.

Unionsbürger haben das Recht auf Freizügigkeit.
Das heißt:
Sie dürfen in jedem Land von der EU leben und arbeiten.
Dafür brauchen sie kein besonderes Dokument mehr.
Die Ausländer-Behörde kann dieses Dokument nicht mehr ausstellen.
Die Familienmitglieder von Unionsbürgern haben auch das Recht auf Freizügigkeit.
Das gilt auch für Familienmitglieder aus Drittstaaten.
Drittstaaten sind Länder, die nicht in der EU sind.
Die Familienmitglieder bekommen eine Aufenthalts-Karte.