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Sanierungsgebiet „Ortskern Obernau“

Der Bereich um die Hauptstraße im Stadtteil Obernau ist in der Denkmalliste als Ensemble ausgewiesen, zudem befinden sich hier mehrere denkmalgeschützte Gebäude.

In diesem Bereich sind in den letzten Jahren vermehr Leerstände zu bemerken. Es handelt sich dabei nicht nur um kleinere Nebengebäude, sondern auch um große Scheunen und Wohnhäuser. Der Bauzustand vieler Gebäude ist schlecht. Die überwiegende Zahl der Wohnhäuser und Scheunen entstammt noch der Zeit zwischen dem späten 16. und dem frühen 19. Jahrhundert.

Neubauabsichten scheitern teilweise an der Grundstücksstruktur mit sehr schmalen aber tiefen Grundstücken mit ungeordneten Grenzverläufen. Zudem ist zu beachten, dass das städtebauliche Erscheinungsbild der Hauptstraße erhalten bleibt.

Ein Bebauungsplan oder eine städtebauliche Satzung für dieses Gebiet existiert nicht.

Die Verwaltung hat die Probleme zum Anlass genommen, das Gebiet genauer zu untersuchen. Als Konsequenz aus dieser Untersuchung hat der Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 02.06.2014 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes für den historischen Ortskern Obernau entlang der Hauptstraße zugestimmt.

Nach Vorliegen des Abschlussberichts („Vorbereitende Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK)“) hat der Stadtrat in der Sitzung am 18.03.2019 die Satzung zur Ausweisung des Sanierungsgebiets „Ortskern Obernau“ beschlossen. Der Gel­tungsbereich umfasst den gesamten historischen Ortskern mit angrenzenden älteren Baugebieten. Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Im Kernbereich des Sanierungsgebiets sind neben den Regelungen des § 144 Abs. 1 BauGB auch die Vorschriften des § 144 Abs. 2 BauGB anzuwenden. Die Sanierung soll innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren ab Rechtskraft der Sanierungssatzung abgeschlossen werden.

Die Sanierungssatzung wurde am 29.03.2019 ortsüblich bekanntgemacht und ist damit in Kraft getreten.